Berufsverbot im Jahr 1998

Fereshta Ludin: „Ich bereue nichts“

Fereshta Ludin wurde ungewollt zu einem Symbol des Widerstandes. Sie wollte Lehrerin werden, doch aufgrund ihres Kopftuches bekam sie vor rund 20 Jahren ein Berufsverbot. Im Interview erinnert sich Ludin zurück und erklärt, wie sie die Zeit damals erlebt hat und wie sie die heutige Situation bewertet.

08
07
2018
Fereshta Ludin © Daniel Gerlach
Fereshta Ludin © Daniel Gerlach

IslamiQ: Es ist nun 20 Jahre her, dass Ihnen die Arbeit als Lehrerin verweigert wurde, weil Sie ein Kopftuch tragen. Wie blicken Sie auf diese Zeit zurück?

Ich arbeite seit 20 Jahren als Lehrerin an einer Privatschule. In Berlin herrscht seit 13 Jahren ein Berufsverbot an öffentlichen Schulen für Muslimas. Das Berufsverbot im öffentlichen Dienst hat weitreichende Konsequenzen und Signalwirkung für andere Berufsfelder. Bundesweit hat sich jedoch in manchen Bundesländern die Situation seit dem korrigierten Bundesverfassungsgerichtsurteil etwas aufgelockert. Die Diskriminierungserfahrungen auf dem Arbeitsmarkt – nicht nur – dort gehen jedoch weiter. Muslimas erleben in der Hauptstadt Berlin zum Beispiel zunehmend verbale und nonverbale Attacken. In meinem Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis höre ich immer wieder Berichte darüber. Die mich jedes mal aufs Neue schockieren. Ich selbst habe Attacken dieser Art ebenso erlebt. Auch auf medialer Ebene.

Der anti-muslimische Rassismus und der Alltagsrassismus in unserer Gesellschaft werden salonfähig und wachsen zunehmend und hier muss die Politik und die Gesamtgesellschaft dringend handeln. Es müssen klare Zeichen seitens des Staates eindeutig und ständig in Richtung Offenheit, Pluralität und friedliches Miteinander gesendet werden. Unsere Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollten in diesem Sinne den Bildungsauftrag unterstützend dabei unterstützen und gesellschaftlich wirken.

Auch das Thema Diskriminierung durch Lehrer und innerhalb der Schülerschaft muss stärker angegangen werden und Lösungen und Hilfestellung dafür angeboten und weiterausgebaut werden.

IslamiQ: Sie wurden als „die mit dem Kopftuch“ bekannt und ein Vorbild für viele muslimische Frauen. Fühlten und fühlen Sie sich in dieser Rolle wohl?

Ich fühle mich als Frau nie wohl, wenn ich auf ein einziges Merkmal reduziert werde, sei es ein Kopftuch, schöne Haare, hübsche Augen, Beine etc. Wir Frauen sind mehr als unser Aussehen und was wir tragen. Wir verkörpern viele Fähigkeiten und Kompetenzen. Unsere Bildung, Erfahrung und unser Einsatz ist entscheidend. Nicht nur in der Familie, sondern auch nach Außen, in der Gesellschaft. Ich hätte gerne viel mehr für unser staatliches Bildungssystem getan, als ich damals den Staatsdienst angestrebt hatte. Vor zwanzig Jahren hatte sich das Kultusministerium in Stuttgart für meine Qualifikationen als Lehrerin nicht interessiert, sondern für mein Tuch.

Das Tuch wurde durch die Vertretung einer staatliche Behörde als „Symbol eines politischen Islams“ deklariert und seither hatte man mir Unglaubwürdigkeit unterstellt. Obgleich ich selbst gegen die Instrumentalisierung der Religion für staatliche Zwecke bin und ich eine politische Bedeutung des Kopftuches nicht akzeptiere oder gar davon überzeugt sein kann. Muslimas mit Kopftuch als verdächtigte „Islamistinnen“ abzustempeln und fernab ihrer individuellen Realität vorzuverurteilen, wie das in meinem Fall und vielen Fällen nach mir geschah und heute noch bundesweit geschieht, ist eine massive Diskriminierung. Sie schmerzt und grenzt enorm aus.

IslamiQ: Haben Sie in dieser Zeitspanne je daran gedacht, Ihren Beruf für das Kopftuch aufzugeben oder das Kopftuch für die Berufsausübung abzulegen?

Ich habe das Tuch aus einem freien Willen heraus getragen. Es gab nie einen Zwang, der auf mich wirkte. Ich habe im Zusammenhang mit meinem Glauben und meiner Identität als Frau seitens meiner Familie oder Verwandtschaft nie Zwang oder Traumatisches erfahren. Ich bin frei erzogen worden und ich konnte vieles in meinem Leben frei entscheiden. Als erwachsene Frau blicke ich auf meine Kindheit und die Werte, die meine Eltern mir mitgaben als solide und positive Werte, die mich in meiner kindlichen wie jugendlichen Entfaltung sehr geholfen haben, stark und selbstbestimmt zu sein. Meine Entscheidung als Jugendliche zum Kopftuch wurde durch die Jahre bewusster und stärker verankert. Nun gehört es zu mir und ist Bestandteil meiner Identität. Es hat eine starke spirituelle Dimension, die mir Ruhe und Zufriedenheit gibt. Frauen, die aus gesellschaftlichem Druck gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen, erleben einen Missstand der Gesellschaft, die den Frauen allgemein wenig Freiheitsrechte geben. Das Kopftuch darf weder kleine Mädchen noch erwachsene Frauen aufgezwungen werden. Die Kleidung einer Frau ist eine sehr persönliche Entscheidung. 

Mir wurde vor zwanzig Jahren von einem staatlichen Vertreter in einem Zwiegespräch gesagt „Frau Ludin, Sie brauchen das Kopftuch nur ablegen, dann bekommen Sie die Stelle als Lehrerin sofort“. Das empfand ich sehr demütigend. Ob das nun ein Kopftuch oder ein anderes Kleidungsstück betraf, erschien mir in dem Moment irrelevant. Solche Aussagen bekommen Muslimas sehr häufig vor oder nach einem Bewerbungsgespräch zu hören.

IslamiQ: Heute ist es nicht anders…

…Ja, ich empfinde die heutige Debatte als umso deprimierender, da sie ursächlich auf einen Antrag der rechtsextremen „Die Republikaner“ aus dem Jahr 1998 im Baden-Württembergischen Landtag zurückgeht, die ein generelles Verbot von Kopftüchern forderte. Frau Schavan, die damalige Kultusministerin (CDU) favorisierte ein Verbot für Lehrerinnen mit Kopftuch. Dem stimmten die Parteien mehrheitlich zu. Daraus entstand 2003 dann das erste Kopftuchverbotsgesetz Deutschlands. Das politische Vorgehen damals war somit eindeutig antimuslimisch motiviert. Auch heute noch zeigt sich antimuslimisch motiviertes Vorgehen, etwa bei der Kategorisierung bestimmter Darstellungsschemata hinsichtlich bestimmter, als „problematisch“ eingestufter Situationen an Schulen: Vielen Lehrkräften fehlt es schlicht an interkultureller und interreligiöser Kompetenz, um sich auf Verhaltensweisen der Schüler*innen einzustellen und pädagogisch richtig zu handeln. Schüler*innen werden daher oft diskriminiert und ausgegrenzt, gar als unerwünscht oder ungeeignet, als unverbesserlich oder schlicht unbelehrbar herabgewürdigt. Dieser Rassismus aus dem Lehrerzimmer ist auch eine Entwicklung, die sich aus der oben genannten Entwicklung, wenn Politik muslimisches Leben, und dessen Sichtbarkeit gehört dazu, verbietet, ergeben hat.

IslamiQ: Woher kommt diese Abneigung gegen das Kopftuch?

Ich habe schon immer an die Demokratie und an die Gerechtigkeit durch unsere Verfassung geglaubt. Mir war in den vergangenen Jahren klar geworden, dass es sich hier um einen langwierigen Prozess handelt. Vorurteile, Ängste und Unkenntnis gegenüber Muslimas mit Tuch spielen bei den Entscheidungen auf allen Ebenen eine Rolle auch in der Politik und alle anderen Instanzen. Auch Richter können ihre Ängste und Vorurteile haben. Diese auszuräumen, bedarf es Zeit. Eine offene Debattenkultur und die Beteiligung aller Betroffenen ist notwendig, auch wenn es vor allem für Betroffene am unangenehmsten ist, denn sie sind oft vielen Angriffen und Anfeindungen diesbezüglich ausgesetzt. Ich empfand die Kopftuchdebatte schon immer als eine Stellvertreterdebatte. Es ging nie darum, ob ich als Frau selbstbestimmt ein Tuch trage, sondern es ging oft in der behördlichen aber auch medialen Auseinandersetzung darum, wie viel „Fremdes“ und wie viel sichtbares „muslimisches Leben“ verträgt unsere Gesellschaft.

Vor 15 Jahren war das Kopftuch für viele trotz Nonnen, und viele Frauen mit Kopftuch im öffentlichen Leben, sehr fremd. Man akzeptierte Frauen mit Kopftuch als Putzfrauen, aber nicht als Apothekerinnen, Verkäuferinnen und keinesfalls als Lehrerinnen, die für Kinder ein Vorbild sein kann. Das Lehrer*innen-Modell ist bis heute für viele nur vom optisch einseitiges Aussehensmodell geprägt. Möglichst hell und ein für die weiße Mehrheitsgesellschaft vertrautes Aussehen. Die Pluralität und Vielfalt unserer Gesellschaft erreicht ihre Toleranzgrenze, wenn eine Frau mit Tuch sichtbar und selbstverständlich wie jeder anderer Mensch in allen Berufszweigen tätig sein möchte.

Eine sichtbare kulturelle oder gar religiöse Vielfalt in der Schule wurde entgegen unserer bildungspolitischen Ansätze von Diversität, Pluralität und den offenen Neutralitätsgedanken des Staats gemäß unserer Verfassung bisher an vielen Schulen nur in nicht sichtbarer und nicht erkennbarer Form gelebt. Heute haben wir die Situation, dass hier geborene Muslimas mit Tuch sich als Teil dieser Gesellschaft verstehen. Sie verstehen sich als Deutsche und möchten ihrer Identifikation mit der hiesigen Gesellschaft nicht mehr in Frage gestellt sehen. Sie weigern sich, als Fremde gesehen und behandelt zu werden. Der Integrationsbegriff „nervt“ viele Betroffene und erzeugt Unverständnis, da sie sich schon längst als Teil der Gesellschaft verstehen und betrachten. Gerade die Debatten ums Kopftuch lassen viele Betroffene als „die Fremde“ oder „die mit dem Kopftuch“ wirken und fühlen. Sie werden ständig in ihrem Anderssein markiert und zu Außenseiterinnen auf unterschiedlichsten Ebenen der Gesellschaft gemacht.

Genau diese Markierung auf Grund eines Merkmals ist ein Zeichen des anti-muslimischen Rassismus, was immer häufiger und selbstverständlicher laut und und stark betont wird. Auch und vor allem aus der Richtung des rechtspopulistischer und -extremer Politiker*innen.

IslamiQ: Vor allem ihr Durchhaltevermögen macht Sie bekannt. In Ihrem Buch gehen Sie oft darauf ein, dass Ihre Mutter ebenfalls eine sehr beliebte und erfolgreiche Lehrerin in Afghanistan war. Ist sie Ihr Vorbild gewesen?

Ja, mit Sicherheit. Sie war die Leitfigur in meinem Leben. Sie hat das vorgelebt, was ich unter einer starken Frau verstehe. Sie war barmherzig, gebildet, engagiert, tolerant, aufgeschlossen für Neues, ehrgeizig und sie war selbst eine Schule für Ihre Kinder. Ihre Stärke war, aus schwierigsten Umständen eine positive Bilanz zu ziehen und aus dem Nichts und Negatives etwas positives entstehen zu lassen. Ich wünschte, sie würde noch leben.

IslamiQ: Zurück zu Heute: in einigen Bundesländern ist das Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst noch immer problematisch, sogar verboten. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Die Entwicklung in Berlin als Hauptstadt sehe ich momentan als hoch problematisch, denn hier findet im Alltag wahre Diversität statt und man begegnet Vielfalt überall wo man hingeht. Viele Menschen leben gerade deswegen hier, weil die Gesellschaft hier die Pluralität widerspiegelt. Das Berliner Neutralitätsverständnis wird hier laizistisch ausgelegt und entspricht somit nicht unserer Verfassung und widerspricht im Kern unseren Grundgesetz. Auch verletzt das Berliner Neutralitätsgesetz in seiner Ausführung und Praxis dem Gleichheitsprinzip aller Geschlechter und vor allem auch die Gleichheit unter allen Frauen. Es diskriminiert bestimmte Zielgruppen, nämlich zum einen Frauen und dann noch eine religiöse Minderheit unter Frauen, nämlich Muslimas mit Kopftuch. Die betroffenen Frauen unterliegen Anhörungen mündlicher Art und bis kürzlich wurden sie schriftlich gezielt angehört. D.h. sie erfahren eine strukturelle Diskriminierung, die schleunigst seitens der Politik gestoppt werden muss. Man stelle sich vor, man nehme sich jüdische oder andersgläubige Frauen vor und befrage sie ins Detail über ihre Glaubensgrundsätze etc. und man stelle sie nicht mehr ein auf Grund ihrer Glaubenszugehörigkeit, oder Sichtbarkeit als Jüdin. Die Glaubensfreiheit jedes einzelnen Menschen ist jedoch von unserem Grundgesetz geschützt.

Die Neutralität des Staates sollte hier ebenso bewahrt werden, denn es ist eine den Religionen gegenüber offene Neutralität gemeint. Eine Sichtbarkeit des Glaubens durch Kleidung allein ist kein Kriterium und alleiniges Merkmal, um Frauen/Menschen aus dem Berufsleben zu entfernen, solange diese Ihr Auftreten mit verbalen Äußerungen nicht unterstützen und missionieren. Das ist bezüglich der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung in aller Deutlichkeit in der Pressemitteilung von 2015 zum Kopftuchurteil gesagt worden. Sowohl die Religionsfreiheit, als auch die Neutralität im Sinne unserer Verfassung haben eine für Deutschland historische Bedeutung und beruhen auf der geschichtlichen Entwicklungen unseres Landes.

IslamiQ: Was würden Sie Frauen im Jahre 2018 – wie aktuell in Berlin – raten, die das selbe Problem haben, wie Sie vor 20 Jahren?

Ich würde Ihnen sagen, dass Sie Lehrerinnen werden sollen, wenn sie gerne Lehrerinnen werden wollen. Dass sie ihre Träume von einem Beruf, das sie gerne ausüben wollen nicht so schnell aufgeben sollen. Ich würde ihnen sagen, dass ein gleichberechtigtes Leben als Frau zu führen überall auf der Welt nicht einfach ist, auch in Deutschland nicht, und dass sie ihre Idealvorstellung nach einem gleichberechtigten Leben als Frau, egal wie sie aussehen, nicht aufgeben sollten. Das Ideal von einem gleichberechtigten Miteinander heißt, viele Hürden zu überwinden und vieles in Kauf zu nehmen, denn Menschen sind nie frei von Vorurteilen, Ängsten und erleiden auch Hass und Missgunst. All diese Dinge wachsen in unserer Gesellschaft zunehmend und es gilt ein solidarisches Miteinander zu entwickeln, um dagegen vorzugehen. Wir sollten uns nicht abhängig von den Umständen machen, sondern uns emanzipieren. Wir Frauen können einen besonderen Beitrag gegen diese Missstände leisten. Ich verstehe die moderne Emanzipation des 21. Jahrhundert als ein solidarisches Zeitalter der Frauen, die sich unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Kultur, Aussehen, Alter und Orientierung Hand in Hand für Menschenrechte einsetzen.

IslamiQ: Sie arbeiten heute in einer muslimischen Grundschule, wo das Kopftuch kein Problem darstellt. Nach dem Sie so lange für das Kopftuch gekämpft hatten, haben Sie den Kampf satt?

Ich habe es satt, Themen wie Diskriminierung, Stigmatisierung und Berufsverbot von Muslimas, Ungleichbehandlung der Frauen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene, die „Islamisierung“ aller Debatten, wenn es um Muslimas oder Muslime geht, Muslimas mit Kopftuch als Symbol des Fremden, Islamismus und Terrorismus zu deklarieren und uns als Menschen zweiter Klasse und schlechtere Muslimas hinzustellen, im übrigen sowohl von einigen Menschen mit „muslimischen Hintergrund“ selbst so bezeichnet zu werden, die dabei von staatlicher Seite unterstützt und instrumentalisiert werden. Medial werden all diese Bilder auch weitertransportiert und die Wirkung auf das Denken in der Gesellschaft manifestiert. All dies habe ich satt, ungeachtet dessen stehen uns allen viele Aufgaben bevor, auch mir.

IslamiQ: Wenn Sie die Zeit zurückdrehen könnten, würden Sie genau so handeln wie vor 20 Jahren?

Ich hätte mir sehr gewünscht, dass mir die gerichtlichen Auseinandersetzungen erspart geblieben wären, denn sie haben mein Leben enorm beeinträchtigt, bis heute. Aber da mir unrecht getan wurde und ich ein rechtlich legitimiertes Berufsverbot nicht hinnehmen wollte, bereue ich nichts. Ich habe mich nie verbogen und wollte mich weder von staatlicher Seite noch von Menschen, die rechtsradikales Denken pflegen, menschenfeindlich und intolerant handeln mich mundtot machen lassen. Wir leben schließlich in eine Demokratie und sind seine mündigen Staatsbürger, dafür liebe ich Deutschland zu sehr, meine Heimat.

Das Interview führten Kübra Layik und Esra Ayari

Leserkommentare

grege sagt:
Das Interview enthält folgendes Zitat von Frau Ludin: "In Berlin herrscht seit 13 Jahren ein Berufsverbot an öffentlichen Schulen für Muslimas." Die Aussage ist falsch, da Muslime sehr wohl diesen Beruf ausüben können. Ihnen ist lediglich das Tragen eines Kopftuches untersagt. Hier zeigt sich mal wieder, wie mediale Zerrbilder erzeutgt werden ausgerechnet in den Medien, die sich darüber andauernd beklagen. Wenn das Einhalten einer Kleiderordnung am Arbeitsplatz als rassistisch und diskriminierend gebrandmarkt wird, dann sind wir alle schon mal Opfer von Diskriminierung und Rassismus geworden!!!
08.07.18
20:37
Frederic Voss sagt:
Wenn ganz aktuell 8 muslimische Angreifer einen 25 Jahre alten jüdischen Mann mit Davidstern-Halskette in Berlin misshandeln, darf niemand erwarten, dass der Staat besonders bei islamischen Sonderwünschen voller Toleranz alles mögliche absegnet und zulässt. Die Gefährlichkeit islamischer Lehren lässt sich nicht einfach ignorieren oder schönfärberisch ins Gegenteil verkehren.Sie ist traurige Realität.
09.07.18
1:13
Ute Fabel sagt:
"Fereshta Ludin wollte Lehrerin werden, doch aufgrund ihres Kopftuches bekam sie vor rund 20 Jahren ein Berufsverbot." Frau Ludin hat es ganz alleine sich selbst zuzuschreiben, dass sie in Deutschland nicht als Lehrerin im öffentlichen Schulsystem arbeiten konnte. Schuld daran war ihr engstirniges Religionsverständnis. Sowohl bei Religionen als auch bei nicht religiösen Weltanschauungen sollten innere Werte im Vordergrund stehen. Frau Ludin hat sich hingegen in unnachgiebiger Weise an eine hohle Äußerlichkeit in Form eines Kleidungsstücks geklammert. Sie ist eine erfreulicherweise gescheiterte Kämpferin für einen verbohrten religiösen Dogmatismus, der der wahre Feind erfolgreicher beruflicher Karrieren ist.
09.07.18
8:54
Johannes Disch sagt:
Faktisch führt so eine dubiose "Kleiderordnung" tatsächlich zu einem Berufsverbot, da davon in der Regel hauptsächlich Musliminnen betroffen sind. Die Frage ist, ob die Kleiderordnung wichtiger ist als ein Grundrecht, das Grundrecht auf Religionsfreiheit? Das ist die entscheidende Frage. Heute würde das wohl anders entschieden als damals vor 20 Jahren.. 2015 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnern verfassungswidrig ist. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist Gott sei Dank also tatsächlich faktisch höher zu gewichten als eine dubiose "Kleiderordnung."
15.07.18
9:21
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Faktisch führt so eine dubiose "Kleiderordnung" tatsächlich zu einem Berufsverbot, da davon in der Regel hauptsächlich Musliminnen betroffen sind." Das ist ein grober Denkfehler! Die Mehrheit der Musliminnen trägt in Deutschland gar kein Kopftuch. Der Umstand, dass sich innerhalb einer religiösen Gruppe eine Minderheit besonders unnachgiebig an ein Kleidungsstück klammert, bedeutet nicht, dass diese Gruppe objektiv mehr von einem für alle geltenden optischen Neutralitätsprinzip betroffen ist. Wenn in der U-Bahn Essen und Trinken generell verboten wird, und die Statistik zeigt, dass Verwaltungstrafen wegen eines Verstoßes dagegen vor allem gegenüber unter 30-Jährigen verhängt werden müssen, bedeutet das auch nicht, dass von diesem Verbot vor allem junge Menschen betroffen sind. "2015 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnern verfassungswidrig ist." Das ist die gewohnt verkürzte Wiedergabe dieser Entscheidung zum Zweck der Manipulation! Das Bundesverfassungsgericht hatte eine ganz konkrete Regelung aus NRW zu bewerten, die die sichtbare Einbeziehung der christlichen Religion im Schulsystem ausdrücklich vorsah. In diesem rechtlichen Rahmen ist es völlig einleuchtend, dass im Sinne der Gleichbehandlung andere Religionen und Weltanschauungen dann nicht pauschal aus dem Schulsystem verbannt werden können. "Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist Gott sei Dank also tatsächlich faktisch höher zu gewichten" Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach anders bewertet: So hat der EGMR in dem Urteil Sahin gegen die Türkei (EGMR-Beschwerde Nr 44774/98 vom 10. 11. 2005) entschieden, dass nach der damaligen Rechtslage die Abweisung einer kopftuchtragenden Medizinstudentin von der Universität Istanbul sei EMRK-konform sei.
16.07.18
11:58
Johannes Disch sagt:
Man kann die Entscheidung des EUGH im Fall "Sahin gegen die Türkei" nicht mit der des Bundesverfassungsgerichts 2015 vergleichen, wie ich schon häufiger erläutert habe. Dennoch wird immer wieder mit diesem Urteilen argumentiert. *Kopfschüttel* Das Urteil des EUGH betrifft die Türkei. Diese ist ein laizistischer Staat. Deutschland hingegen ein säkularer. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Zudem tun Urteile des EUGH bei Dingen, die in Deutschland den staatlichen Sektor betreffen nichts zur Sache. Hier entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015 wird keineswegs verkürzt widergegeben. Sicher, es betraf einen konkreten Fall, wie das immer ist bei solchen Klagen, Es braucht einen konkreten Anlass. Dennoch ist das Urteil von 2015 eindeutig: Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen ist verfassungswidrig!
17.07.18
13:08
Johannes Disch sagt:
Das Urteil "Sahin gegen die Türkei" ist für Deutschland unerheblich, wie ich schon häufiger erläutert habe. Dennoch wird immer wieder mit diesem Urteil argumentiert. *Kopfschüttel* Die Türkei ist ein laizistischer Staat. Deutschland hingegen ein säkularer. Zudem sind Urteile des EUGH für Deutschland unerheblich, wenn es den staatlichen Sektor betrifft. Hier entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht. Wir sind ein souveräner Staat. Und über unsere Grundrechte befindet nicht der EUGH. Wir haben keine europäische Verfassung. Der EUGH steht nicht über dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Aber das Verhältnis zwischen EUGH und dem nationalen Recht, das wäre ein abendfüllendes Thema für ein juristisches Proseminar, Abteilung: Verfassungsrecht. Das lassen wir hier jetzt. Es bleibt aber festzustellen, dass viele hier bei "Islamiq" die juristischen Ebenen nicht auseinander halten wollen oder nicht auseinander halten können. Anders ist nicht zu erklären, weshalb immer wieder mit Urteilen argumentiert wird ("Sahin gegen die Türkei"), die für Deutschland nicht relevant sind. Wir das mit Absicht nicht auseinander gehalten, dann nennt man das "trollen." Es ist völlig unerheblich, wie viele Musliminnen ein Kopftuch tragen. Grundrechte sind nicht abhängig von der Zahl. Man muss in Deutschland kein Kopftuch tragen. Aber man darf es.
17.07.18
13:23
grege sagt:
Das Kopftuch im Berufsleben hat schon zu sämtlichen Urteilen bei verschiedenen Gerichten geführt, viefach mit konträrem Ausgang. Schon allein aus dem Grunde ist völlig vermessen, Menschen Rassismus und Islamfeindlichkeit zu unterstellen, die sich für ein Kopftuchverbot aussprechen. Gerade Islamvertreter fallen immer wieder mit diesem Vorwurf oder der irrsinnigen Behauptung, Muslima wären einem Berufsverbot ausgesetzt. Das sind typische Zerrbilder innerhalb der muslimischen Community, mit denen extremistische Strömungen weiter befeuert werden.
17.07.18
19:48
Johannes Disch sagt:
Das sind keineswegs Zerrbilder. Faktisch kommt das Kopftuchverbot einem Berufsverbot gleich. Ein pauschales Kopftuchverbot an staatlichen Schulen für Lehrerinnen ist inzwischen Gott sei Dank verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht 2015 festgestellt hat. Damit hat das oberste deutsche Gericht die berufliche Situation für die betroffenen Frauen erfreulicherweise erleichtert und eine Form von Diskriminierung beseitigt.
18.07.18
13:56
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: „Das Urteil des EUGH betrifft die Türkei. Diese ist ein laizistischer Staat. Deutschland hingegen ein säkularer.“ Es handelt sich im Übrigen um ein Urteil des EGMR betreffend die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Türkei war ein säkularer Staat, entwickelt sich bekanntlich aber in eine klerikal-autoritäre Richtung. Deutschland und Österreich sollten genau den umgekehrten Weg gehen. Vorbildliches ist gerade aus Spanien zu vernehmen. Dort will die neue sozialistische Minderheitsregierung das Konkordat mit der katholischen Kirche aufkündigen. Für dieses Anliegen gibt es gemeinsam mit der linken Podemos und der liberalen Zentrumspartei Ciudadanos eine breite parlamentarische Mehrheit. Auch die schwedischen Sozialdemokraten haben sich ihrer säkularen Werte besonnen und die Abschaffung der konfessionellen Schulen im Falle ihres Wahsiegs im Herbst 2018 versprochen, in denen religionsunmündige Kinder nach dem Religionsbekenntnis ihrer Eltern auseinanderdividiert werden. In Deutschland fahren die etablierten Parteien gegenüber den Kirchen derzeit eine feigen Anbiederungskurs und überlassen das Thema einer saubereren Trennung von Staat und Religionen der AfD.
18.07.18
16:05
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