Baden-Württemberg

Kretschmann nennt Modell für islamischen Religionsunterricht

Ministerpräsident Kretschmann plant zur Einführung von IRU als ordentliches Schulfach die Gründung einer Stiftung des öffentlichen Rechts als Grundlage für Zusammenarbeit mit islamischen Religionsgemeinschaften.

18
07
2018
Winfried Kretschmann
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann © by BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Flickr (CC BY- 2.0), bearbeitet islamiQ

Baden-Württemberg will die Struktur für den islamischen Religionsunterricht ändern. Wie die Ulmer „Südwest Presse“ (Mittwoch) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, soll es künftig nach einem Vorschlag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) einen „Sunnitischen Schulrat“ als Stiftung des öffentlichen Rechts geben.

Dem Bericht zufolge müsste das Land dafür mit den islamischen Religionsgemeinschaften einen Grundlagenvertrag abschließen. Demnach sollen Gemeinschaftsvertreter neben anderen Experten im Vorstand des neuen Gremiums sitzen. Angestrebt sei, zum Schuljahr 2019/2020 das bisherige Modellprojekt in einen regulären Unterricht zu überführen.

Ein Problem des islamischen Religionsunterrichts sei, dass Muslime aus ihrem Selbstverständnis heraus in aller Regel keinen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben. Das deutsche Schulsystem sei aber nach dem Grundgesetz auf solche rechtlichen Formen angewiesen, weil der Staat nicht darüber entscheiden könne, welche Inhalte in einem solchen Religionsunterricht vermittelt werden. Zudem treffe der Staat bei den muslimischen Religionsgemeinschaften häufig auf sehr widersprüchliche Ansichten. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) wird in der „Südwest Presse“ mit der Einschätzung zitiert, das Stiftungsmodell böte sich als Weiterentwicklung an. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
"Ein Problem des islamischen Religionsunterrichts sei, dass Muslime aus ihrem Selbstverständnis heraus in aller Regel keinen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben" Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ich hatte immer den Eindruck, dass deren Repräsentanten ganz scharf darauf waren, diesen Rechtsstatus auch für sich in Anspruch nehmen zu können. Auch auf das novellierte Islamgesetz 2015, das eine Übertragung von Privilegien der katholischen und evangelischen Kirche auf die IGGiÖ vorsah, war man anfangs auch ganz wild. Die richtige Herangehensweise wäre, allen Religionsgemeinschaften den Vereinsstatus nicht jenen einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. Die politischen Parteien, der Gewerkschaftsbund und Amnesty International sind auch Vereine. Warum soll man dann gerade einige ausgewählte religiöse Gruppen ein rechtliche Etage höher ansiedeln? Das lässt sich mit den modernen europäischen Gleichbehandlungsauflagen hinsichtlich aller Religionen und Weltanschauungen nicht in Einklang bringen.
19.07.18
13:47