Führende Mitglieder der österreichischen „Identitären Bewegung“ wurden freigesprochen. Das Landgericht Graz lehnte eine Verurteilung wegen Verhetzung sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung ab.
Im Prozess gegen führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) sind alle Angeklagten in zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das Landgericht Graz lehnte eine Verurteilung wegen Verhetzung sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Donnerstag ab.
Beide Anklagepunkte entbehrten der nötigen Grundlage, hieß es. „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Den Angeklagten im Alter von 20 bis 35 Jahren war vorgeworfen worden, eine fremdenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Der Verteidiger hatte dagegen erklärt, die Kritik habe sich „nie gegen Flüchtlinge“ gerichtet. „Es gibt eine Parallelgesellschaft bei uns, und da sind nicht die Identitären schuld, sondern eine verfehlte Politik seit 20, 30 Jahren.“
Konkret hatten die Identitären unter anderem eine Vorlesung an der Universität Klagenfurt gestürmt, bei der für die Integration von Ausländern geworben werden sollte. Die Aktion habe auf Gefahren des Islam hingewiesen, und diese waren im Herbst 2016 gegeben, so das Urteil. Der Slogan der IBÖ „Integration ist Lüge“ richte sich „nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik.“
Die Identitären sehen sich als Jugendbewegung, die von der Liebe zur Heimat angetrieben werde. Nach eigenen Angaben hat die IBÖ rund 300 aktive Mitglieder. In Deutschland wird die „Identitäre Bewegung“ (IB) vom Verfassungsschutz beobachtet. (dpa, iQ)