Am Dienstag begehen Muslime weltweit das Ramadanfest. Manche Schüler möchten das Fest feiern und sich vom Unterricht befreien lassen. In welchem Bundesland ist dies möglich? IslamiQ gibt einen Überblick.
Eine flächendeckende einheitliche Lösung zur Befreiung vom Schulunterricht für muslimische Schüler an islamischen Feiertagen ist in Deutschland nicht in Sicht. Die Gestaltung religiöser Feiertage liegt in der Verantwortung der Länder. Deshalb unterscheiden sich Feiertagsregelungen von Bundesland zu Bundesland.
Das Ramadanfest wird vom 04. Juni – 6. Juni 2019 gefeiert. Im Allgemeinen haben Eltern aus bestimmten religiösen Gruppen das Recht, an bestimmten religiösen Feiertagen einen Antrag auf Freistellung zum Schulbesuch für ihre Kinder zu stellen. Jedoch gilt die Beurlaubung nur für den ersten Tag des jeweiligen Fests. Der Antrag muss schriftlich beim Klassenlehrer oder beim Schulpersonal eingereicht werden.
In zehn von 16 Bundesländern ist es möglich, einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht zum Opfer- und Ramadanfest zu stellen, um von der Teilnahme am Unterricht befreit zu werden. Diese sind:
Das bedeutet: In diesen Bundesländern können muslimische Eltern ihre Kinder für den ersten Tag des Ramadanfestes, also für Dienstag den 4. Juni, von der Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltung befreien.
In Bremen, Hamburg und Berlin sind die islamischen Feiertage den christlichen Feiertagen gleichgesetzt. Muslimische Schüler aller Schularten und Bildungsgänge in Berlin und Bremen am ersten Tag des jeweiligen Feiertags unterrichtsfrei, eine schriftliche Beurlaubung ist nicht erforderlich. In Hamburg genügt es, dass Schüler das Lehrpersonal darüber informieren, dass sie am ersten Tag des Ramadanfestes nicht am Unterricht teilnehmen werden.
Für das diesjährige Ramadanfest sind Schüler in Hessen automatisch vom Unterricht befreit. Das hessische Kultusministerium hat eine Befreiung vom Unterricht für den 4. Juni 2019 bekanntgegeben. Demnach müssen Eltern keinen Antrag schreiben.
In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund können Schulen im Einzelfall selber entscheiden, ob sie ihre Schülerinnen und Schülern zu ihren religiösen Feiertagen beurlauben.
Einen Musterantrag könnt ihr hier runterladen.