Der Prozess um den Sprengstoffanschlag auf die Dresdner Moschee beschäftigt weiterhin die Justiz. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe fordert, sieht die Verteidigung keinen Mordversuch. Ein Urteil wird am 31. August verkündet.
Im Prozess um den Anschlag auf eine Moschee in Dresden im Herbst 2016 hat die Verteidigung auf viereinhalb Jahre Haft wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchter schwerer Brandstiftung plädiert. Der Vorwurf des versuchten Mordes sei nicht haltbar, ein Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei erwiesen, sagte Rechtsanwalt Jörg Elbs am Freitag im Landgericht.
Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Gebäude leer sei. Er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden komme. Elbs kritisierte Ermittlungspannen und sprach von Beweis-Manipulation. Die Kammer müsse angesichts dieses «rechtsstaatlichen Versagens» vom Zweifelsgrundsatz ausgehen, sagte er.
Der angeklagte Monteur hatte vor Gericht eingeräumt, am 26. September 2016 Spreng- und Brandsätze an der Fatih Camii Moschee und am Kongresszentrum gezündet zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft geht von Ausländer- und Islamfeindlichkeit als Motiv aus und fordert zehn Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Die Anschläge hatten kurz vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Familie des Imam kam mit dem Schrecken davon.
Der Imam, seine Frau und seine beiden Kinder würden das Geschehene nie vergessen können, sagte eine der beiden Nebenklage-Vertreterinnen. Es sei ein Anschlag auf Muslime und die parlamentarische Demokratie gewesen, der Angeklagte sei fremdenfeindlich und ein Rechtsextremer.
Der 31-Jährige hat am 24. August das letzte Wort, das Urteil soll dann am 31. August verkündet werden. (dpa, iQ)