In Schweden entscheidet ein Arbeitsgericht zugunsten einer muslimischen Bewerberin, die beim Vorstellungsgespräch den Händedruck verweigerte und deshalb sofort abgelehnt wurde. Das Unternehmen muss eine Entschädigung bezahlen.
In der schwedischen Stadt Uppsala wurde eine muslimische Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch abgelehnt, weil sie sich weigerte dem männlichen Interviewer zur Begrüßung die Hand zu schütteln, wie EuroNews berichtete. Die 24-jährige Dolmetscherin begründete dies mit ihrem Glauben. Das Gespräch wurde daraufhin sofort abgebrochen und die Bewerberin abgelehnt.
Der schwedische Ombudsmann für Diskriminierung unterstützte die Bewerberin dabei den Konflikt vor Gericht auszutragen. Das zuständige Arbeitsgericht urteilte zu ihren Gunsten. Das Unternehmen muss nun der Bewerberin wegen Diskriminierung eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet etwa 4.000 € zahlen.
„Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Weigerung der Frau, dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln, ein religiöser Akt ist, bei dem sie durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. (…) Die Handhabe des verurteilten Unternehmens ist besonders nachteilig für Personen bestimmter Religionen, besonders Muslime, die ein Verbot des Händeschüttelns zwischen Frauen und Männern anwenden, falls man nicht näher bekannt ist“, heißt es in dem Urteil.
Das Unternehmen hingegen argumentiert damit, dass es keine Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern mache und deshalb so entschieden habe. Es sei gegen die Ablehnung des Händedrucks zur Begrüßung als Praxis in der Firma, weil es zu Konflikten zwischen den Geschlechtern führen könne.
Die schwedische Ombudsstelle für Diskriminierung hingegen begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichtes. „Das Urteil beinhaltet eine sorgfältige Abwägung und hat sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit in Betracht gezogen. Auch die Bedeutung des Staates für den Schutz der Religionsfreiheit war bei der Entscheidung einbezogen worden“, so Martin Mörk, Leiter der Prozessabteilung des schwedischen Ombudsmannes gegenüber EuroNews.