Schweden

Gericht: Muslimin darf Handschlag verweigern

In Schweden entscheidet ein Arbeitsgericht zugunsten einer muslimischen Bewerberin, die beim Vorstellungsgespräch den Händedruck verweigerte und deshalb sofort abgelehnt wurde. Das Unternehmen muss eine Entschädigung bezahlen.

20
08
2018
Handschlag
Handschlag ©Shutterstock

In der schwedischen Stadt Uppsala wurde eine muslimische Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch abgelehnt, weil sie sich weigerte dem männlichen Interviewer zur Begrüßung die Hand zu schütteln, wie EuroNews berichtete. Die 24-jährige Dolmetscherin begründete dies mit ihrem Glauben. Das Gespräch wurde daraufhin sofort abgebrochen und die Bewerberin abgelehnt.

Der schwedische Ombudsmann für Diskriminierung unterstützte die Bewerberin dabei den Konflikt vor Gericht auszutragen. Das zuständige Arbeitsgericht urteilte zu ihren Gunsten. Das Unternehmen muss nun der Bewerberin wegen Diskriminierung eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet etwa 4.000 € zahlen.

„Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Weigerung der Frau, dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln, ein religiöser Akt ist, bei dem sie durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. (…) Die Handhabe des verurteilten Unternehmens ist besonders nachteilig für Personen bestimmter Religionen, besonders Muslime, die ein Verbot des Händeschüttelns zwischen Frauen und Männern anwenden, falls man nicht näher bekannt ist“, heißt es in dem Urteil.

Das Unternehmen hingegen argumentiert damit, dass es keine Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern mache und deshalb so entschieden habe. Es sei gegen die Ablehnung des Händedrucks zur Begrüßung als Praxis in der Firma, weil es zu Konflikten zwischen den Geschlechtern führen könne.

Die schwedische Ombudsstelle für Diskriminierung hingegen begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichtes. „Das Urteil beinhaltet eine sorgfältige Abwägung und hat sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit in Betracht gezogen. Auch die Bedeutung des Staates für den Schutz der Religionsfreiheit war bei der Entscheidung einbezogen worden“, so Martin Mörk, Leiter der Prozessabteilung des schwedischen Ombudsmannes gegenüber EuroNews.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
„Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Weigerung der Frau, dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln, ein religiöser Akt ist, bei dem sie durch Artikel 9 der EMRK geschützt ist" Es ist sehr bedauerlich, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nun sogar schon dafür herhalten muss, um geschlechtsdiskriminierendes Verhalten zu rechtfertigen. Diese Entscheidung erinnert mich stark an den Richterspruch eines amerikanischen Gerichts vor zehn Jahren in der Rechtssache James Nixon, dessen asoziales Verhalten auch als Religionsausübung qualifizierte, die auf Rechte anderer Menschen keinerlei Rücksicht nehmen müsse: Dieser Schüler trug im Unterricht ein T-Shirt mit folgendem Aufdruck. Vorne stand geschrieben: Jesus sagte, ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Auf der Rückseite konnte man lesen: "Islam ist eine Lüge, Abtreibung ist Mord, Homosexualität eine Sünde." Ich bin schon gespannt, wie ein Gericht entscheidet, wenn jemand argumentiert, dass es für ihn Religionsausübung darstelle, einem Menschen anderer Hautfarbe nicht die Hand zu schütteln.
20.08.18
13:43
Rerun sagt:
Was wäre mit dem Chef passiert, würde er nur seinen Mitarbeitern und nicht seinen Mitarbeiterinnen die Hand geben? Jemandem aufgrund seines Geschlechts die Hand nicht zu geben, ist geschlechtsbezogene Diskriminierung. Religiöse Akte, die die Menschenwürde untergraben und diskriminieren, können nicht unter dem Schutz der Menschenrechtskonvention stehen.
20.08.18
15:22
Kritika sagt:
Schnell und mit minimaler Aufwand "verdientes" Geld. 'Zur Nachahmung empfohlen'. Hätte sich die Firma geschickter angestellt, hätte das raffinierte KopftuchMädchen den Prozess verloren und die Anwaltskosten dazu. Geht aus der schriftlichen Bewerbung der Verdacht auf "Morbus Islam" hervor, (Foto, Geburtsort, Name, ) dann sollte der Arbeitgeber einen routinierten Interviewer einsetzen, der die Tricks der MuslimBewerberinnen kennt und durchschaut. Kritika hat in der vorigen Woche anlässlich der ApotekerPanne detailliert beschrieben, welche Fehler der Arbeitgeber nicht machen darf. Der Beitrag wird sicher bald veröffentlicht. Gruss, Kritika
21.08.18
0:27
Frederic Voss sagt:
Natürlich dürfen Frauen den Handschlag verweigern. Und selbstverständlich dürfen Firmen sich ihre Mitarbeiter aussuchen. Wer hat damit ein Problem? Das zititierte Gerichtsurteil ist natürlich keinesfalls der Weisheit letzter Schluß.
23.08.18
1:07
Manuel sagt:
Super, damit unterstützt Schweden offiziell den islamischen Sexismus und die Respektlosigkeit gegenüber Frauen, was ist nur aus diesem Land geworden.
23.08.18
19:55
Johannes Disch sagt:
Ein gutes Urteil mit guter Begründung (Art. 9 EMK). Eine Abwägung zwischen den Interessen beider Seiten.
23.08.18
22:58