Das Land Rheinland-Pfalz plant eine einheitliche Regelung für den Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften. Islamische Religionsgemeinschaften sind bisher nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt.
Rheinland-Pfalz plant eine einheitliche Regelung für den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften. Wer in Rheinland-Pfalz als Körperschaft anerkannt werden will, solle bestimmte Kriterien erfüllen, erklärte Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Mainz. Das geplante Landesgesetz soll bisherige Sonderregelungen für einzelne Körperschaften ablösen. Neben Rechtstreue müssen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Zukunft eine dauerhafte Existenz über entsprechende Mitgliederzahl und Organisationsstärke nachweisen.
In Rheinland-Pfalz haben neben der katholischen und evangelischen Kirche unter anderem auch jüdische Kultusgemeinden und die Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus inne. Islamische Religionsgemeinschaften haben bisher keinen Körperschaftsstatus.
Körperschaften bekommen mit der Verleihung des Status zum Beispiel das Recht, Kirchensteuer zu erheben und Kirchenbeamte zu ernennen. Wegen der Vielfalt der Gemeinschaften ist es nach Ansicht der Landesregierung sinnvoll, eine einheitliche Regelung zu haben. Der Landtag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (dpa/iQ)