Ein Thema, das alle angeht

Parlament würdigt Religionsfreiheit als zentrales Menschenrecht

Glaubensfreiheit ist ein heikles Thema, aber ein wichtiges, wie viele Berichte zur weltweiten Lage seit Jahren zeigen. Nun wurde im Bundestag diskutiert, wie künftig mit dem Thema umgegangen werden soll.

20
10
2018
Symbolbild: Einzigartiger Studiengang "Interfaith Studies" © Facebook Universität Luzern, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Einzigartiger Studiengang "Interfaith Studies" © Facebook Universität Luzern, bearbeitet by iQ.

Hoher Besuch im hohen Haus: Zu Beginn der Bundestagsdebatte über die Religionsfreiheit begrüßte Vizepräsident Thomas Oppermann Vertreter der beiden großen Kirchen und vieler Glaubensgemeinschaften. Ob Christen, Muslime, Juden oder andere Glaubensrichtungen – sie alle saßen auf der Zuschauertribüne und verfolgten die Diskussion um das Thema, das sie alle angeht.

Gleichermaßen angehe, wie Abgeordnete fast aller Fraktionen am Freitag betonten. Einzig die AfD wollte einen Fokus auf die weltweite Verfolgung von Christen legen. Deren Abgeordneter Jürgen Braun machte vor allem einen Schuldigen aus: „Als religiöse Ideologie betreibt der Islam die weltweite Verfolgung.“ Muslime würden zwar auch verfolgt, aber fast ausschließlich Opfer in innerislamischen Konflikten, sagte Braun. Und weil die anderen Fraktionen sich um „alle und jeden“ kümmern wollten, behauptete er: „Das ‚C‘ im Namen gebührt ab jetzt der AfD.“

Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Ein Antrag der Fraktion scheiterte jedoch erwartungsgemäß mit großer Mehrheit in der anschließenden namentlichen Abstimmung. Damit wird es keinen jährlichen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit geben, der vor allem auf die Lage der christlichen Minderheiten eingeht. Auch die Forderung, Staaten gezielt zu sanktionieren, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden, wird in dieser Form nicht umgesetzt werden.

Einen Bericht zur allgemeinen weltweiten Lage der Religionsfreiheit hatte die Bundesregierung erstmals 2016 vorgelegt. Den nächsten will der im April zum ersten Beauftragten für Religionsfreiheit berufene Markus Grübel im kommenden Jahr vorlegen. Themen sollen unter anderem das Recht auf Konversion und interreligiöse Kooperationen werden, kündigte Grübel an. Außerdem soll es länderspezifische Inhalte geben.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus für die Berichte geeinigt. Auch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland legen regelmäßig Berichte zu dem heiklen Thema vor. Zuletzt warnten die Autoren vor einer zunehmenden religiösen Unterdrückung.

„Zentrales Menschenrecht“

Dass Christen weltweit am häufigsten verfolgt werden, stellten auch die übrigen Fraktionen nicht in Abrede. Die SPD-Abgeordnete Aydan Özoğuz wollte dies aber in einen größeren Kontext gestellt sehen. So schütze die Religionsfreiheit nicht Religionen, sondern das Individuum – auch dabei, keiner Religion angehören zu wollen. Özoğuz warnte zugleich davor, Glaubensgemeinschaften gegeneinander auszuspielen.

In einem eigenen Antrag benannten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD Religions- und Weltanschauungsfreiheit als „zentrales Menschenrecht“. Die Bundesregierung solle sich „mit Nachdruck“ auf internationaler Ebene für Religionsfreiheit einsetzen, forderten sie.

Auch in Deutschland solle dieses Menschenrecht „gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel“ gewahrt werden, hieß es weiter in dem Antrag, der schließlich angenommen wurde. Bei Maßnahmen zur Minderung von Fluchtursachen solle Religionsfreiheit gezielt einbezogen werden und die deutschen Botschaften sollten besser ausgestattet werden, um Menschenrechte und Glaubensfreiheit zu unterstützen.

Die Grünen waren – vergeblich – mit einem dritten Antrag vertreten. Sie wollten ausdrücklich darauf hinwirken, dass künftig in den Berichten zur Religionsfreiheit neben der weltweiten Lage auch die Situation im Inland systematisch berücksichtigt werde. Zudem verlangten sie ein Konzept der Regierung, um Diskriminierungen und Straftaten aus religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser zu verhindern.

Religionsfreindliche Straftaten steigen

In Deutschland sehen sich Menschen ebenfalls aufgrund ihrer Religion bedroht oder sie werden Opfer von Straftaten. Der Beauftragte Grübel referierte in der Debatte noch einmal die bekannten Zahlen für das vergangene Jahr: 1.504 antisemitische, 1.074 islamfeindliche und 129 christenfeindliche Straftaten wurden hierzulande registriert.

Mehrfach beriefen sich im Bundestag Redner auf den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. Der Weltkirche-Bischof der Deutschen Bischofskonferenz hatte immer wieder betont, man solle sich „nicht exklusiv, sondern exemplarisch“ für verfolgte und bedrängte Christen einsetzen. (KNA-Alexander Riedel-, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. » Parlament würdigt Religionsfreiheit als zentrales Menschenrecht « So die Zusammenfassung von Islamiq, das sich über den Beschluss des Deutschen Parlaments erfreut zeigt. Merkwürdig, denn Islamische Staaten haben die Menschenrechts Erklärung der Vereinten Nationen, in dem genau das festgelegt ist, nicht einmal unterschrieben. Islamische Staaten bekennen sich zur Kairoer Erklärung, in dem von Religionsfreiheit keine Rede ist. Im Gegenteil, der Islam ist dort als Pflicht Religion vorgeschrieben. Ausserdem gilt dort die Scharia als Staats-"Rechts" Form. Sollten wir, Einwohner Deutschlands, nicht alles legale tun, um zu verhindern, dass Muslims hier eine kritische Masse erreichen? Um zu verhindern, dass auch Deutschland eines fernen Tages die Kairoer Erklärung unterschreibt? Deutschlands Gesetzesmacher und Gerichte haben schon wichtige Gesetze/Urteile zur Eindämmung der Kopftücher und damit der Islampropaganda beschlossen. z.B. kürzlich: Burkaverbot bei Gericht. In fortschrittlicheren Europäische Länder gilt dagegen bereits Burkaverbot in der Öffentlichkeit. Auch für die Sekte / Ideologie Islam sollte gelten: Keine Toleranz den Intoleranten. Gruss, Kritika
20.10.18
19:35
Ute Fabel sagt:
Das lesen wir im Koran zum Thema negative Religionsfreiheit: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren…nein, diejenigen, die (frei und ungezwungen) dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn (w. Zorn von Gott) und sie haben (dereinst) eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ – Sure 16, Vers 106 Das klingt nicht gerade nach Toleranz gegenüber Andersdenkenden und schon gar nicht als Ermunterung zum selbstständigen Denken und kritischen Hinterfragen.
24.10.18
12:37