Österreich

IGGÖ sowie weitere Stimmen kritisch gegen ein Kopftuchverbot im Kindergarten

Die österreichische Regierung vereinbarte mit den Ländern ein Kopftuchverbot für Kindergärten. In der Begutachtungsfrist äußerten sich die IGGÖ, sowie weitere Organisationen kritisch zu dem Verbot.

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10
2018
IGGÖ
IGGÖ bezieht Stellung zum Anti-Terror-Paket und dem Islamgesetz © IGGÖ/screenshot

Die österreichische Regierung verabschiedete im Rahmen der neuen 151 Vereinbarung zur Elementarpädagogik zwischen Bund und Ländern, ein Kopftuchverbot für Kindergärten. In Artikel 3/Abschnitt 1 der Vereinbarung heißt es: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Dies dient der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“ In der Erläuterung dieser Verordnung heißt es weiter: „Das Tragen des islamischen Kopftuches von Kindern in elementaren Bildungseinrichtungen kann zu einer frühzeitigen geschlechtlichen Segregation führen, welche mit den österreichischen Grundwerten und gesellschaftlichen Normen nicht vereinbar ist.“

Am 17. Oktober endete die Begutachtungsfrist für die Vereinbarung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, sowie weitere Organisationen wie beispielsweise der katholische Familienverband nutzen die Begutachtungsfrist, um kritisch dazu Stellung zu nehmen.

„Beim Kopftuchtragen im Kindergartenalter handelt es sich um ein Phantomproblem. Denn das islamische Kopftuch ist für diese Altersgruppe nicht wirklich relevant. Der angebliche Handlungsbedarf ist völlig konstruiert. Absurd scheint auch der Verweis auf die „soziale Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“, mit der das Verbot scheinbar begründet werden soll. Damit erreicht diese Verbotspolitik gerade nicht, was sie zu schützen vorgibt. Sie schafft Polarisierung und Ausgrenzung, wo keine sein müsste. Letztlich riskiert der Gesetzgeber mit bloßer Symbolpolitik das hohe Gut des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft“, so die IGGÖ.

In der Stellungnahme des Frauenreferats der IGGÖ heißt es außerdem: „Als Musliminnen und Muslime verwahren wir uns davor als Projektionsfläche des `Anderen, des Fremden` politisch missbraucht zu werden. Mit diesem Verbot und der Behauptung eines angeblichen  Widerspruchs zwischen `religiösen Werten` und `Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung` wird einmal mehr der Versuch unternommen, die eigenen Werte dadurch bestätigt zu sehen, indem man sie scheinbar gegen `den Islam/die Musliminnen und Muslime` verteidigen muss.“

Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie das Land Burgenland positionieren sich ebenfalls gegen ein Kopftuchverbot in Kindergärten. Besonders kritisiert wird die Sanktion durch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandlungen. Anstatt auf Strafen solle man lieber auf Gespräche mit den Eltern setzen, wie „Die Presse“ berichtete. „Der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Kinder kann grundsätzlich kein Verbot vorangestellt sein“, heißt es außerdem in der Stellungnahme der Elementarpädagogik-Plattform EduCare.

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Welcher gesunde Mensch glaubt allen Ernstes, daß eine unsichtbare, göttliche Wesenheit Wert darauf legt, daß Kindergarten-Kinder ihm zu Ehren mit Kopftüchern herumzulaufen haben?
21.10.18
23:52
Kritika sagt:
L.S Zu Frederic: gesunde Menschen sicher nicht. Aber es gibt - - wie man auf der Strasse beobachten kann - - zunehmend unvernünftige Menschen hier. ------- Ein vorbildlicher Vorstoss Östereichs, hin zu ein Ende von Islamische Indoktrination, bereits im Kindergarten. Kinder sollen nicht zu lebende PropagandaSäulen für den Islam werden. Unbelehrbare Eltern muss man zur Not dazu zwingen. Gruss, Kritika
24.10.18
0:33
Ute Fabel sagt:
Ich finde es total verantwortungslos, wenn Eltern ihre Kleinkinder zu bloßen Objekten ihrer eigenen Religionsausübung degradieren. Dabei darf der Staat keineswegs tatenlos bleiben. Das gilt nicht nur für das Kopftuch. Ich würde es auch abstoßend finden, wenn ein Vater, der deutschnationaler Burschenschafter ist, seinem fünfjährigen Sohn eine Burschenschafterkappe aufsetzt, eine Burschenschafterschleife umbindet und ihn in diesem Outfit tagein tagaus in den Kindergarten schickt. Leider steht die IGGiÖ wieder einmal auf der falschen Seite. Anstatt sich für die negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit stark zu machen und Aufklärungsarbeit für die Wahrung der Kinderrechte zu betreiben, solidarisiert sich die IGGiÖ mit den schwarzen Schafen unter den Muslimen. Durch den Einfluss der autoritären türkischen Regierung rückt die IGGiÖ sichtlich immer mehr nach rechts.
24.10.18
14:49
Emanuel Schaub sagt:
Die IGÖÖ Stellungnahme ist brilliant!! Das Wollen der Wesenheit ist mir unbekannt.nur die beiden kleinen Mädchen dern Gespräch bei der Suche nach ihren Schuhen (in der Moschee) "belauscht" habe , waren von einer solchen süssen Ausdrucksweise und laufen ganz bestimmt nicht "herum" -ausser aus purer Lebensfreude und sind stolz auf ihr Glaunens Zeichen wie andere auf die ihrigen (weniger sichtbaren). gruss emanuel
26.10.18
12:32
Kritika sagt:
Leider, Hr. Voss, solche Leute gibt es anscheinend wirklich. Aber, ob die noch gesund sind, das mag der Himmel wissen. Kritika ist allerdings nicht der Meinung, dass Religionsfreiheit beinhaltet, dass verblendete Erwachsene ihre Kinder als lebende Propagandasäulen für eine zutiefst undemokratische Ideologie herum lassen dürfen Kindeswohl sollte vor dem Wohl einer zwielichtigen Ideologie gehen. Gruss, Kritika
28.10.18
15:04
Oliver Krieger sagt:
Es gibt nur zwei logische, soziale und selbstverständliche Möglichkeiten. Entweder man erlaubt alle religiösen und nationalkulturellen Accessoires und Symbole nebeneinander, weil alle gegenüber dem Religiösen an sich offen und tolerant sind, oder man erlaubt beides keinem. Die scheinbare Intoleranz, die in Letzterem zum Ausdruck gelangt, ist keine Phantomproblematik, sondern ein befreiendes Arrangement, welches durch das Weglassen uneinheitlicher und konkurrierender religiöser, verbaler und symbolischer Willensartikulationen, die hierdurch möglichen Friktionen und Konflikte zu vermeiden sucht. Solche Arrangements sind die nötige Konsequenz der Ablehnung jeder Staatsreligion
05.10.23
15:28