Die österreichische Regierung vereinbarte mit den Ländern ein Kopftuchverbot für Kindergärten. In der Begutachtungsfrist äußerten sich die IGGÖ, sowie weitere Organisationen kritisch zu dem Verbot.
Die österreichische Regierung verabschiedete im Rahmen der neuen 151 Vereinbarung zur Elementarpädagogik zwischen Bund und Ländern, ein Kopftuchverbot für Kindergärten. In Artikel 3/Abschnitt 1 der Vereinbarung heißt es: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Dies dient der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“ In der Erläuterung dieser Verordnung heißt es weiter: „Das Tragen des islamischen Kopftuches von Kindern in elementaren Bildungseinrichtungen kann zu einer frühzeitigen geschlechtlichen Segregation führen, welche mit den österreichischen Grundwerten und gesellschaftlichen Normen nicht vereinbar ist.“
Am 17. Oktober endete die Begutachtungsfrist für die Vereinbarung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, sowie weitere Organisationen wie beispielsweise der katholische Familienverband nutzen die Begutachtungsfrist, um kritisch dazu Stellung zu nehmen.
„Beim Kopftuchtragen im Kindergartenalter handelt es sich um ein Phantomproblem. Denn das islamische Kopftuch ist für diese Altersgruppe nicht wirklich relevant. Der angebliche Handlungsbedarf ist völlig konstruiert. Absurd scheint auch der Verweis auf die „soziale Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“, mit der das Verbot scheinbar begründet werden soll. Damit erreicht diese Verbotspolitik gerade nicht, was sie zu schützen vorgibt. Sie schafft Polarisierung und Ausgrenzung, wo keine sein müsste. Letztlich riskiert der Gesetzgeber mit bloßer Symbolpolitik das hohe Gut des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft“, so die IGGÖ.
In der Stellungnahme des Frauenreferats der IGGÖ heißt es außerdem: „Als Musliminnen und Muslime verwahren wir uns davor als Projektionsfläche des `Anderen, des Fremden` politisch missbraucht zu werden. Mit diesem Verbot und der Behauptung eines angeblichen Widerspruchs zwischen `religiösen Werten` und `Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung` wird einmal mehr der Versuch unternommen, die eigenen Werte dadurch bestätigt zu sehen, indem man sie scheinbar gegen `den Islam/die Musliminnen und Muslime` verteidigen muss.“
Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie das Land Burgenland positionieren sich ebenfalls gegen ein Kopftuchverbot in Kindergärten. Besonders kritisiert wird die Sanktion durch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandlungen. Anstatt auf Strafen solle man lieber auf Gespräche mit den Eltern setzen, wie „Die Presse“ berichtete. „Der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Kinder kann grundsätzlich kein Verbot vorangestellt sein“, heißt es außerdem in der Stellungnahme der Elementarpädagogik-Plattform EduCare.