Die Basler Zeitung hat sich bei einem deutschen Blogger für einen Artikel über „Christenverfolgung“ bedient. Dafür erhielt sie nun eine öffentliche Rüge durch den Schweizer Presserat. Der Artikel diente der Diskriminierung von Muslimen.
Kurz vor Ostern 2013 veröffentlichte die Basler Zeitung einen Artikel zum Thema „Christenverfolgung“. Dem Bericht zufolge bringe der „islamistische Extremismus“ dem Christentum die größte Glaubensverfolgung seiner Geschichte ein. Nach der Veröffentlichung des Artikels stellte sich heraus, dass sich der Bericht laut Schweizer Presserat zu „wesentlichen Teilen auf einen rechtsextremen Autor abstützte“.
Ein Religionswissenschaftler der Universität Zürich und die Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) beschwerten sich beim Presserat über die Basler Zeitung und den Artikel. Sie sahen deutlich die Grenze zur Diskriminierung von Muslimen überschritten und verlangten eine klare öffentliche Rüge der Zeitung.
Der Presserat hatte abzuwägen, wo die Grenze zwischen zulässiger Islamkritik und unzulässiger Diskriminierung liegt. Für den Schweizer Presserat war die Grenze dann überschritten, wenn ein Medium behauptet, die Mehrheit der Muslime seien nicht wegen, sondern trotz des Islams friedlich und der „Islamismus“ sei nichts anderes als die natürliche Folge einer Religion, deren heiliges Buch, der Koran, angeblich ebenso rassistisch wie Hitlers „Mein Kampf“ sei.
Es sei zwar möglich, auch „politisch unkorrekte“ Berichte zu veröffentlichen. Allerdings hatte der Artikel in der Basler Zeitung laut Presserat eine „äußerst schmale Quellenbasis“ – einen Wissenschaftsband über „Christenverfolgung“ – über die Leser der Basler Zeitung nicht informiert wurden.
Der Presserat erklärte: „Weiter wäre die „Basler Zeitung“ verpflichtet gewesen, die angebliche „Wissenschaftlichkeit“ des Sammelbands und die daraus entnommenen Zitate kritisch zu hinterfragen. Und es genügte nicht, in einer Berichtigung darauf hinzuweisen, dass sich der angebliche „Soziologe und Islamkritiker“ als Rechtsextremer entpuppte. Vielmehr hätte die Zeitung ihrer Leserschaft darüber hinaus offenlegen müssen, dass der Autor des Artikels über die als solche gekennzeichneten Zitate hinaus ganze Passagen wortwörtlich von einem Blog dieses Autors übernommen hatte.“
Schließlich habe die Basler Zeitung das berufsethische Diskriminierungsverbot mit einem Amalgam aus berechtigter Kritik am „islamistischen“ Terrorismus und Fundamentalismus und diskriminierenden Aussagen über den Islam in schwerwiegender Weise verletzt.
Im Zuge der Aufarbeitung des Artikels kam heraus, dass die „Quelle“ der Blog eines deutschlandweit bekannten und mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachteten Bloggers aus Bayern war. Gegen den Blogger war unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt worden und durch die Staatsanwaltschaft Klage erhoben wurden. Der Artikel über angebliche „Christenverfolgung“ auf dem Blog ist jedoch in Deutschland nie beanstandet worden.