Im Rahmen einer Veranstaltung der Katholischen Akademie Freiburg haben Experten über den Körperschaftsstatus diskutiert. Dieser stehe auch Muslimen offen.
Der Freiburger Experte für Religionsverfassungsrecht, Matthias Jestaedt, hat muslimische Gemeinschaften und Verbände ermuntert, sich um den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bemühen. Der deutsche Staat habe ein Interesse daran, die Religionsvielfalt zu schützen und zu fördern, sagte der Jurist am Mittwochabend in der Katholischen Akademie Freiburg.
Die muslimischen Gruppen müssten sich für den Erhalt des Körperschaftsstatus und den damit verbundenen Rechten keineswegs zu großen bundesweiten oder hierarchischen Strukturen zusammenschließen, wie vielfach zu hören sei. Möglich seien vielmehr „kleinere Lösungen“.
Dagegen warf die Islamwissenschaftlerin Ayse Akca der Politik vor, der Anerkennung von islamischen Organisationen und Gruppen Steine in den Weg zu legen. „Wir reden oft viel zu lange ohne konkretes Ergebnis.“ Gerade in Baden-Württemberg fehle letztlich der politische Wille, zu echten Fortschritten zu kommen.
Im Blick auf muslimischen Religionsunterricht legte Jestaedt den verschiedenen muslimischen Gruppen nahe, sich auf gemeinsame Inhalte zu verständigen, die die verschiedenen Richtungen abbildeten. „Es wird sicher nicht möglich sein, an einer Schule fünf verschiedene Islamunterrichte anzubieten.“
Akca kritisierte, Muslime in Deutschland würden zu oft allein auf ihre Religion reduziert. „Das ist ein subtiler, aber massiver Ausgrenzungsmechanismus, wenn ich immer stellvertretend für ‚die‘ Muslime verantwortlich gemacht werde.“ Ähnlich äußerte sich die Rabbinerin Ulrike Offenberg. Viele Deutsche wüssten zudem kaum etwas über jüdisches Leben und jüdische Kultur.