Der französische Senat bekräftigte das bestehende Burkaverbot. Zuvor bewerteten Menschenrechtker das Verbot als Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Nach Kritik des UN-Menschenrechtsausschusses hat Frankreichs Senat das Burkaverbot erneut bekräftigt. Die geltende Rechtsordnung zur Vollverschleierung im öffentlichen Raum solle beibehalten werden, heißt es in einer Resolution, wie die Zeitung „La Croix“ (Donnerstag) berichtet. Die von dem Republikaner Bruno Retailleau verfasste Entschließung war einstimmig verabschiedet worden.
Im Oktober hatte der UN-Menschenrechtsausschuss das Burkaverbot als „religiöse Diskriminierung“ und als ein Hindernis für Frauen kritisiert, ihre Religion frei auszudrücken. Der Ausschuss aus unabhängigen Experten gab Frankreich 180 Tage, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
2014 und 2017 hatte sich bereits der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit dem Thema befasst und das Kopftuchverbot als rechtmäßig eingestuft. Die Senatoren fordern in ihrer Resolution, dass dieser Rechtssprechung Vorzug gegeben wird.
Die UN-Experten hatten auf die Beschwerden von zwei Frauen reagiert, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt wurden. Das Gesetz habe ihr Recht verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der UN-Ausschuss. Frankreich hatte 2010 Kleidung untersagt, die das Gesicht verhüllt. (KNA, iQ)