In der Affäre um mögliche Rechtsextremisten in der hessischen Polizei laufen die Ermittlungen. Nun lässt ein neuer Fall in der Polizei bei der Landtagsopposition die Alarmglocken klingeln.
Das Innenministerium hat Berichte über Ermittlungen gegen einen früheren hessischen Polizisten wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat in Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Szene bestätigt. Es gebe aber bislang keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung des Mannes, erklärte ein Sprecher von Minister Peter Beuth (CDU) am Freitag in Wiesbaden. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dem Mann werde vorgeworfen, eine Bekannte aus einer gewaltbereiten Neonazigruppe mit Daten versorgt zu haben.
Das Innenministerium betonte, es gebe keinerlei Hinweise, dass der Polizeivollzugsbeamte in irgendeiner Verbindung zu den suspendierten sechs Polizisten stehe, gegen die das hessische Landeskriminalamt ermittele. Diese Polizisten sollen zu einer Chat-Gruppe gehören, die über einen Messenger-Dienst rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen die Männer.
Innenminister Beuth hatte im Dezember auf einer Sondersitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag betont, dass es nach seinen Erkenntnissen kein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei gebe.
Bei dem nun bekanntgewordenen Fall handele es sich um ein Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2017, erklärte das Ministerium. Der Polizist sei auf eigenen Wunsch mittlerweile in ein anderes Bundesland versetzt worden. Deswegen habe kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden können. Die neue Dienststelle sei aber umfassend über das laufende Strafverfahren gegen den Beamten informiert worden. Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wechselte der Polizist vor zwei Jahren nach Niedersachsen. „Gegen den Beamten wurde in Hessen kein Verfahren geführt“, sagt Andreas Grün, Vorsitzender der GdP Hessen.
Die Opposition im Hessischen Landtag forderte von Beuth schnellstmögliche Aufklärung. Die Linken-Fraktion mahnte noch vor der Konstituierung des neuen Landtages am nächsten Freitag eine Sondersitzung des derzeitigen Innenausschusses an. Auch SPD und FDP machten Druck auf den Innenminister, über eine mögliche Ausweitung der Polizei-Affäre die Öffentlichkeit zu informieren.
Konkret wurde dem Polizist nach Angaben des Ministeriums vorgeworfen, Abfragen in polizeilichen Datenbanken getätigt zu haben, die nicht in dienstlichem Zusammenhang standen. Die Überprüfung habe sich in einem Fall auf eine Person bezogen, die der rechtsextremistischen Szene angehöre. Die Auswertung eines Chat-Protokolls zwischen dem Tatverdächtigen und einer weiteren Person habe darauf schließen lassen, dass der Polizist diese Person vor der rechtsextremistischen Person warnen wollte.
Der Polizist sei auf eigenen Wunsch im April 2017 in ein anderes Bundesland versetzt worden, teilte das Ministerium weiter mit. Einen Antrag auf die Versetzung habe er bereits im Mai 2016 gestellt. Da er zum Zeitpunkt der Datenabfrage Angehöriger des Polizeipräsidium Südhessen war, sei die ermittlungsführende Behörde wegen des Verdachts des Geheimnisverrats die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die polizeilichen Ermittlungen seien vom Polizeipräsidium Südhessen geführt und im März 2018 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigte das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses, das seit September 2017 geführt werde. Die Versetzung des Polizisten nach Niedersachsen sei vor Beginn des Verfahrens erfolgt. Die dem Beamten zur Last gelegten Vorkommnisse seien im Januar und Februar 2016 in zwei Fällen gewesen.
Eine Mitbeschuldigte, an die der Mann die Daten weitergegeben habe, soll ihn nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu angestiftet haben. Die Abfragen im polizeilichen Datensystem hätten eine Person betroffen, gegen die durch die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsgerichteten Gruppierung ermittelt wurde. (dpa/iQ)