Ein Berliner Grundschullehrer betreibt einen umstrittenen Youtube-Kanal, in dem er die „Überfremdung“ Deutschlands anprangert. Dem selbst ernannten „Volkslehrer“ wurde gekündigt.
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage eines Grundschullehrers, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige hat Internetvideos veröffentlicht, in denen er unter anderem die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und eine „Überfremdung“ der „weißen Nationalstaaten“ in Europa kritisiert. Der Mann sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte nun das Gericht am Mittwoch – und gab damit der Bildungsverwaltung Recht.
Richter Arne Boyer sagte, der Lehrer habe die Videos gezielt genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Darin seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, sagte der Richter. „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.“
Der Grundschullehrer hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt. Über das Urteil zeigte er sich überrascht. Über eine Berufung denke er nach, sagte er.
Dem Grundschullehrer war vorgeworfen worden, in Teilen seiner etwa 300 Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Der Anwalt des Lehrers betonte, die Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz, sei als Lehrer bei Schülern und Eltern beliebt gewesen. „Mein Mandant ist kein Verschwörungstheoretiker.“ Vielmehr habe Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) eine Medienkampagne gegen den Lehrer angeschoben. Er war seit 2009 beim Land angestellt und hatte an einer Grundschule im Stadtteil Wedding Musik und Sport unterrichtet.
Laut Bildungsverwaltung wurden Videos von Schülern in der Freizeit angesehen und kommentiert – was eben doch in den Unterricht hineinwirke. Auch angestellte Lehrer – nicht nur Beamte – seien zur Loyalität verpflichtet. Einen vom Gericht zunächst vorgeschlagenen Vergleich mit einer Abfindung hatte die Bildungsverwaltung abgelehnt. (dpa, iQ)