Baden-Würrtemberg

Land gründet Stiftung für islamischen Religionsunterricht

Die Landesregierung Baden-Württemberg gründet eine Stiftung für islamischen Religionsunterricht. Lediglich zwei von vier islamischen Religionsgemeinschaften, die an den Verhandlungen beteiligt waren, unterstützen das umstrittene Modell.

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2019
Baden-Württemberg Stiftungsmodell
Symbolbild: Zielvereinbarung © shutterstock

Die Landesregierung Baden-Württemberg organisiert den „islamischen Religionsunterricht“ zum Schuljahr 2019/2020 neu und gründet dafür eine Stiftung mit dem Land als Träger. An dieser Stiftung beteiligen sich allerdings nur zwei von insgesamt vier islamischen Religionsgemeinschaften, teilten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart mit.

Bislang wird der Unterricht im Rahmen eines Modellprojekts erteilt. Eine Fortsetzung des Provisoriums sei keine Option. Deshalb fanden monatelange Verhandlungen zwischen dem Land und den beteiligten islamischen Religionsgemeinschaften statt.

Das Angebot einer Stiftung unter staatlicher Trägerschaft wurde den islamischen Religionsgemeinschaften schließlich unterbreitet. Die Stiftung wird sich aus einer Geschäftsstelle, einem Vorstand und einer Schiedskommission zusammensetzen.

Entscheidungsmacht liegt beim Staat

Die vier islamischen Religionsgemeinschaften, denen die Teilnahme an der Stiftung angeboten wurde, würden fünf Vertreter in den Vorstand entsenden. Bei drei von fünf Vertretern wäre allerdings eine Zustimmung von Seiten der Landesregierung notwendig. Die Geschäftsstelle würde ausschließlich von Vertretern des Landes geführt werden. Und die Schiedskommission soll sich aus sogenannten „unabhängigen muslimischen Experten“ zusammensetzen. Demnach handelt es sich hierbei um ein Modell, in dem die zentrale Entscheidungsmacht beim Staat liegt, und nicht bei den Religionsgemeinschaften.

Bis Montag hatten die einzelnen Religionsgemeinschaften Zeit der Landesregierung eine Rückmeldung zu geben und ihre Teilnahme an der Stiftung zu- oder abzusagen. Der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg (LVIKZ) und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland hätten erklärt, bei der Stiftung mitmachen zu wollen. Hingegen lehnten die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) eine Teilnahme ab.

DITIB und IGBW lehnen das Modell ab

„Wir, die islamische Religionsgemeinschaft DITIB Baden-Württemberg und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) werden uns an dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Stiftungsmodell für den Islamischen Religionsunterricht in dieser vorliegenden Entwurfsform nicht beteiligen. Stattdessen werden wir zur Erarbeitung verfassungskonformer Modelle eine unabhängige Expertenkommission einberufen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Religionsgemeinschaften.

Der islamische Religionsunterricht sei für die Religionsgemeinschaften „ein sehr wichtiges Anliegen“, weshalb sie sich seit Jahren im Rahmen des Pilotprojektes für die Etablierung des Unterrichtsfaches engagierten, allerdings unter der Prämisse, dass wie vereinbart und gesetzlich vorgeschrieben nach Auslauf des Provisoriums die Trägerschaft „für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht“ auf die Religionsgemeinschaften übertragen wird.

„Ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“

„Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht ist nach Überzeugung der Unterzeichner verfassungswidrig. Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus, und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein“, erklären die Gemeinschaften weiter.

„Deshalb werden wir eine unabhängige Expertenkommission einberufen, die einerseits die einzelnen verfassungsbedenklichen und -widrigen Punkte des Entwurfes der Landesregierung offenlegt, um im nächsten Schritt verfassungskonforme Modelle zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts erarbeiten“, kündigen die DITIB und die IGBW nun als nächsten Schritt an.

In Deutschland wird Religionsunterricht eigentlich von den Religionsgemeinschaften und nicht vom Staat erteilt. Damit der islamische Religionsunterricht zum Regelunterricht werden kann, braucht der Staat allerdings einen verbindlichen Ansprechpartner, der als Träger des Unterrichts unter staatlicher Aufsicht fungiert. Die Regierung will eine Stiftung des öffentlichen Rechts als Schulrat einrichten, weil sie in den islamischen Religionsgemeinschaften keine „Religionsgemeinschaften“ im verfassungsrechtlichen Sinne und somit auch keine einheitlichen, zuverlässigen Ansprechpartner sieht.

Experte begegnet Modell mit Skepsis

Der Rechtswissenschaftler und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig begegnet dem geplanten Stiftungsmodell mit Skepsis. „Staatliche Neutralität und Religionsfreiheit drohen Schaden zu nehmen. Auch als politisches Signal an die Muslime fatal: Statt die verfassungsadäquate Selbstorganisation zu fördern eine staatliche Einrichtung als Religionsgemeinschaftsersatz zu schaffen.“

Im Schuljahr 2018/19 nehmen im Südwesten etwas mehr als 6000 Schüler am „islamischen Religionsunterricht“ sunnitischer Prägung teil. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Die Einberufung einer "unabhängigen Expertenkommission" durch DITIB e.V. hört sich richtig nett an, ist aber nur eine leere Versprechung. Hoffentlich fällt niemand darauf herein. Wenn Menschen islamischen Vorbildern und Weltbildern folgen wollen, dann können sie das privat ja thematisieren. Sie müssen damit überhaupt nicht den Staat belästigen und ständig für immer mehr Wirbel sorgen. Wenn bei allen islamisch gesteuerten Vorhaben unser Staat alles nur durchwinken und zulassen würde, hätten wir bald so schrecklich uund beklemmende Zustände wie in den bekannten islamischen Gottesstaaten.
29.01.19
20:11
Kritika sagt:
L.S. » Der islamische Religionsunterricht sei für die Religionsgemeinschaften „ein sehr wichtiges Anliegen“, « -------- Na klar, wenn die Kinder nicht Islamistisch indoktriniert würden, dann wäre der Islam nach 2 Generationen ausgestorben. Deutschland wäre IslamFrei! Welch eine fantastische Vorstellung. Welch ein Frieden würde dann in Deutschland einziehen. Damit es zu dieser paradiesisch-friedliche Realität nicht kommt, sperren sich die Islamisten mit Händen und Füssen. Ist die >95% tige Mehrheit der Einwohner in der Lage, den 5% tigen Islamistischen Traum platzen zu lassen? Hoffentlich Gruss, Kritika
30.01.19
1:13
A. S. sagt:
Sehr geehrter Herr Voss, Religionsfreiheit ist keine Privatsache. Nach ein paar Lektüren von BVerfG-Entscheidungen werden Sie erkennen, dass zur Religionsfreiheit nicht nur das private Ausleben dieser sondern auch das Einladen, Missionieren etc. und eben auch der vom Staat unabhängige Religionsunterricht zu den Rechten einer Religionsgemeinschaft gehört. So lange dieser Unterricht also nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet ist, ist er verfassungsrechtlich zulässig und vor allem vom Staat durch die jeweilige Religionsgemeinschaft einforderbar. Dass islamischen Religionsgemeinschaften plötzlich vorgeworfen wird, sie würden aus dem Ausland finanziert und seien somit für einen verfassungskonformen Religionsunterricht nicht geeignet ist reine Politik. So war es mit der IGMG zu Zeiten von Necmettin Erbakan auch so und so ist es nun auch mit der DITIB. Es ist nur auf dem "Radar" der Politik, weil es derzeit für Wählerstimmen sorgt. Gruß A.S.
30.01.19
8:27
Britta sagt:
Unser Staat winkt gefühlte 70% der Forderungen der Muslime durch und hat den restlichen 30% der überaus gefährlichen Forderungen NICHTS entgegenzusetzen, außer ein lautes "Alles ist gut"!" Unsere Demokratie ist in Gefahr von islamischen Bewegungen unterwandert zu werden. Das ist, aus meiner Sicht Fakt. Glaube/Religon schlägt Menschenrecht und Tierrecht! Ich verstehe die Mehrheit - der medial als moderat dargestellten - Muslime nicht. Wann stehen die moderaten Muslime*innen auf und brechen die "Macht" der muslimischen Institutionen, die sie in Geiselhaft nehmen? Solange es keine Solidarität von Muslimen in unserem Land MIT unserem Land und unseren säkulären Gesetzen gibt, solange gibt es keine Integration! Thats it.
30.01.19
12:32
Kritika sagt:
L.S. Aus Schutz vor unkontrolierbarer Islamistischer Indoktrination von junger, leicht beëinflussbare Kinder, sollten nicht kooperierenden Islam-Vereinen jegliche Form von Unterricht oder Belehrung an unmündigen Kindern untersagt werden. Besonders in Moscheen und von Mufties. Unangemeldete Kontrollen sollten sicherstellen, dass diese Anweisung befolgt wird. Gruss, Kritika.
30.01.19
23:19
Frederic Voss sagt:
Der Einfluß von religiösen Partikularinteressen auf das deutsche Bildungssystem und vieles andere muß beendet werden. Nur so kann islamischer Fanatismus verhindert werden. Religionsfreiheit hin oder her. ZDF-Reporter deckten kürzlich auf, da0 radikale Imame als Hassprediger - auch in Moscheen in Deutschland - zum heiligen Krieg gegen Juden, Christen, Ungläubige aufrufen. Soll einer solchen Religion einfach der offizielle Zugang zum Bildungssystem wirklich ermöglicht werden? Nur durch eine grundsätzliche und konsequente Trennung von Religionsfantasien und Staat kann es eine Hoffnung zur Lösung der heutigen Konflikte geben. Der Staat darf nicht mehr das gefährliche Machtspiel reaktionärer Islam-Verbände mitmachen.
31.01.19
23:13