Die österreichische Regierung veranlasste die Schließung der Arabischen Kultusgemeinde. Diese wurde nun vom Wiener Landesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Die Schließung von sechs Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde in Österreich durch die Regierung war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Wien rechtswidrig. Das Gericht befand in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil, dass Verfahrensfehler gemacht worden seien.
Das österreichische Islamgesetz schreibt eine Frist vor, bis zu der etwaige Missstände abzustellen sind. Diese Frist sei nicht gewährt worden, hieß es zur Begründung.
„Diese Niederlage des Kultusamtes zeigt einmal mehr, wie wichtig die Gerichte als Korrektiv in Zeiten des Populismus sind“, sagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Ümit Vural. Die „große Moscheeschließungs-Offensive“ der Regierung ende damit, dass alle betroffenen Einrichtungen weiter offen stünden.
Die rechtskonservative Regierung hatte im Sommer 2018 die Schließung der Moscheen verfügt. Außerdem sollten zahlreiche Imame ausgewiesen werden, weil sie von der Türkei finanziert seien. Das Kultusamt kündigte Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof an. Es handle sich keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden. (dpa, iQ)