Darf Fleisch aus rituellen Schlachtungen, bei denen die Tiere unbetäubt getötet werden, „bio“ sein? Das oberste EU-Gericht hat nun eine klare Antwort gegeben.
Fleisch von Tieren, die vor einer rituellen Schlachtung nicht betäubt wurden, darf nicht das EU-Bio-Logo tragen. „Eine solche Schlachtmethode erfüllt nicht die höchsten Tierschutzstandards“, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl „am wenigsten beeinträchtigt“, hieß es in der Begründung der Richter. „Die Betäubung ist nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden erheblich verringert werden kann.“
Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von Halal-Fleisch nach islamischen Regeln, sei in der EU zur Achtung der Religionsfreiheit zwar „ausnahmsweise erlaubt“, führte der EuGH weiter aus. Sie sei aber „nicht geeignet, Schmerzen Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern“. Aus diesem Grund sei das Anbringen des EU-Bio-Logos auf Produkten, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet worden seien, nicht gestattet.
Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung „ökologischer/biologischer Landbau“ von Halal-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH daraufhin um Klärung. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. Muslime dürfen nur Fleisch essen, das „halal“ ist. (KNA/iQ)