Im November startete die vierte Phase der Deutschen Islamkonferenz. In einer Stellungnahme äußerte sich der Islamrat zu den Impulsen der Auftaktveranstaltung. Die Politik greife zunehmend in den Geltungsbereich der Religionsgemeinschaften ein.
Die Beziehungen zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften sind geprägt von Übergangslösungen, Modellversuchen und Sonderregelungen. Hinzu kommt, dass der Staat als Akteur sich zunehmend in innere Angelegenheiten der islamischen Religionsgemeinschaften einmischt. So sieht es der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der in seiner am Dienstag veröffentlichten 15-seitigen Stellungnahme zur Auftaktveranstaltung der Deutschen Islamkonferenz (DIK) vor einer Fortführung dieser Politik warnt.
„In letzter Zeit beobachten wir jedoch mit Sorge, wie Forderungen hinsichtlich einer Intervention des Staates in die Belange und den verfassungsrechtlichen Geltungsbereich der islamischen Religionsgemeinschaften äußern“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats in einer Pressemitteilung.
Am Beispiel des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen sei dies gut zu erkennen: „In zahlreichen Ländern wurden und werden verfassungsrechtlich bedenkliche Modelle erprobt.“ Diese Modelle seien darauf aus, die Mitwirkung der islamischen Religionsgemeinschaften möglichst klein zu halten. „Die jüngsten Vorstöße in Hessen und Baden-Württemberg verstoßen in diesem Sinne sogar offen gegen die Verfassung. Beide Landesregierungen schicken sich an, islamischen Religionsunterricht zu erteilen.“
Auch in der Frage der Frage der Imamausbildung sollte sich die Politik von verfassungswidrigen Vorstellungen nicht verleiten lassen.“ Jedoch sehen wir auch in diesem Punkt ähnliche Bemühungen. Die Imamausbildung ist und bleibt Sache der Religionsgemeinschaften. Wir lehnen jede Form der staatlichen Einmischung in ihre Ausbildung und in ihr Beschäftigungsverhältnis ab“, erklärt Kesici. In einzelnen Punkten der Imamausbildung könne man sich jedoch Kooperationen mit staatlichen Einrichtungen vorstellen. Inhalte und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit müssten sich nach Vorstellungen der islamischen Religionsgemeinschaften orientieren.
Deutliche Kritik übte Kesici zur Erweiterung der Teilnehmer der DIK aus. „Unter den Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung befinden sich jedoch auch Personen, die als sogenannte ‚Islamkritiker‘ auftreten, sich in der Regel jedoch islamfeindlich äußern.“ Deren Mehrwert für die Islamkonferenz habe sich dem Islamrat in der Vergangenheit nicht erschlossen, woran sich auch zu Beginn der vierten DIK-Phase nichts geändert habe. „Diese Personen und Personenkreise tragen seit vielen Jahren maßgeblich mit dazu bei, dass antimuslimischer Rassismus und Vorurteile gegenüber Muslimen zunehmen“, so Kesici weiter.
Durch die Einladung von sog. „Islamkritikern“ stößt die Islamkonferenz bei vielen Muslimen in Deutschland auf Ablehnung, sie wird nicht ernst genommen und als politische Showveranstaltung abgetan. Das Thema des antimuslimischen Rassismus wurde trotz seiner besorgniserregenden Verbreitung überhaupt nicht angesprochen.
Für den Islamrat sei aus der Auftaktveranstaltung das Interesse des Ministeriums an sozialen Themen und die Befreiung der DIK vom zuvor immer wieder dominierenden Sicherheitsdiskurs positiv hervorzuheben. Ebenso positiv bleibe die sprachliche ‚Anerkennung‘ der islamischen Religionsgemeinschaften in Erinnerung“, sagte Kesici weiter.