Halal-Fleisch Urteil

Muslime kritisieren Urteil zu „Halal“-Fleisch

Muslimische Vertreter kritisieren das Halal-Fleisch Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Damit würde man religiösen Minderheiten den Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehren.

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03
2019
Koscher-Fleisch-Österreich
Symbolbild: Halal Fleisch © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Am Dienstag hatte der EuGH in Luxemburg erklärt, dass rituelle Schlachtmethoden nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllten. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl „am wenigsten beeinträchtigt“, hieß es in der Begründung der Richter. Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von „Halal“-Fleisch nach islamischen Regeln, sei „nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern“.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das Bio-Siegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung eine Diskriminierung religiöser Minderheiten. „Statt die Auswüchse der Massentierhaltung in der EU zu bekämpfen und Maßnahmen zur Reduzierung des Fleischkonsums der europäischen Bevölkerung zu ergreifen, wird durch Rechtsinterpretation religiösen Minderheiten – nämlich Muslimen und Juden – der Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehrt“, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek am Donnerstag in Berlin.

„Die Entscheidung ist nicht nur eine weitere Einschränkung der Religionsfreiheit aus Luxemburg, sondern auch widersinnig, da sie nicht mehr Tierschutz, sondern weniger Tierschutz bedeutet“, erklärte Mazyek weiter. Gerade Muslime seien gehalten, sich für das Tierwohl einzusetzen. Im Islam würden Menschen für jedes Leid, das sie Tieren unnötigerweise zufügten, zur Verantwortung gezogen. Zudem sei nicht bewiesen, dass das Leid der Tiere bei einer Schächtung höher sei als bei einem – teilweise womöglich qualvollen – Tod durch Betäubung.

„EuGH-Urteil zum Bio-Siegel diskriminiert Muslime und Juden“

Auch der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ kritisiert in einer Pressemitteilung das Urteil des EuGH. „Der Europäische Gerichtshof grenzt muslimisches und jüdisches Leben aus und offenbart in seinem Urteil, dass es rituelle Schlachtung nach islamischen Vorschriften nicht verstanden hat“, sagte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Dies zeige, wie wenig sich die Richter mit islamischen Richtlinien zur Haltung und Schächtung von Tieren auseinandergesetzt haben, so der Islamrat.

Des weiteren würde das Urteil  dazu führen, dass „muslimischen und jüdischen Konsumenten der Zugang zu Garantien verwehrt wird, die das Gütezeichen ‚ökologischer/biologischer Landbau‘ bietet“. Damit würde ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung offen diskriminiert werden, erklärt der Islamrat weiter.

Hintergrund des EuGH-Urteils war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung „ökologischer/biologischer Landbau“ für „Halal“-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH um Klärung. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. Muslime dürfen nur Fleisch essen, das „halal“ ist. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Muslimische Vertreter werden nicht müde dabei, alles und jedes zu kritisieren. Der Pessimist wird denken, das wird ja immer schlimmer. Der Optimist denkt: Vielleicht halten sie doch mal ihren Mund.
02.03.19
19:30
Kritika sagt:
An alle diskriminierte Islamisten: „ EuGH-Urteil zum Bio-Siegel diskriminiert Muslime " Kritika wünscht gute Besserung von der DiskrimierungsFobie. Gruss, Kritika.
05.03.19
1:32
Eckard Wendt, AGfaN e.V. sagt:
Dem ZMD-Vorsitzenden, Aiman Mazyek, ist zuzustimmen, wenn er die Zustände in den Massentierhaltungen kritisiert. 3,5m² je Bulle bis zu einem Gewicht von 500kg sind ein Skandal! Die Haltung auf Spaltenböden ist für Paarhufer (Rinder, Schweine), die von Natur aus für weiche Böden eingerichtet sind, eine Quälerei, die neben Reproduktionsversagen und Euterentzündungen mit dazu beiträgt, dass z.B. Milchkühe im Durchschnitt nur drei Laktationen durchlaufen und damit nur ca. fünf Jahre alt werden! Auch die Betäubung mittels CO2 ist extrem Tierquälerisch, weil sie während der Anflutungsphase große Athemnot auslöst, die verzweifelte Fluchtversuche auslöst, die bis zu 25 Sekunden andauern. dabei gibt es mit der Elektro-Zangenbetäubung ein sicheres Verfahren, das innerhalb von 0,2 Sekunden zur Bewusstlosigkeit führt! Bedacht werden sollte bei der Diskussion aber auch, dass der Mensch seit Abrahams Zeiten viele technische Fortschritte gemacht hat. Ich nenne hier nur wenige: Mobiltelefone und Computer, Fortbewegung in Autos und Flugzeugen, medizinische Versorgung und bes. schmerzfreie Operationen unter Vollnarkose, ja, selbst bei einfachen Zahnbehandlungen wird meistens auf einer Lokalanästhesie bestanden. Uns mal ehrlich: Welcher Muslim reitet noch auf einem Esel oder Kamel tagelang oder gar zu Fuss nach Mekka, welcher Jude ebenso zur Klagemauer? Also liebe Mitbürger muslimischen Glaubens, denkt mal darüber nach, ob es Sinn macht und dem Stand der Technik entspricht, Tiere noch so wie vor etwa 3.500 Jahren zu töten. Der selben Frage müssen sich auch die Juden stellen. Wenn Gott seine ganze Schöpfung liebt, dann gilt das bestimmt auch für die Schlachttiere. Ich bin mir sicher, dass er heute nicht mehr zum betäubungslosen Schlachten entsprechend dem damaligen Stand auffordern würde.
08.03.19
21:57
Dr. Sibylle Ott sagt:
Wie kann es sein, dass eine in höchstem Maße grausame, nach deutschem Tierschutzgesetz als tierschutzwidrig eingestufte Schlachtmethode unter den Deckmantel der Religionsfreiheit ausgeübt werden darf? Tiere haben eine imanente Würde und, als Mitgeschöpfe, das Recht auf tierschutzgerechte Behandlung. Sie sind per se weder religiös noch religiöse Gegenstände, sie dürfen nicht zum Opfer transzendentaler Vorstellungen des Menschen werden. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion auszuüben - solange er nicht Dritte schädigt.
13.05.19
10:24