Niedersachsens Justizministerin stellte einen Gesetzesentwurf für ein Verbot religiöser Symbole für Richter bei Verhandlungen.
Richtern soll künftig das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke wie etwa eines Kreuzes oder eines Kopftuches bei Verhandlungen verboten werden. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) stellte am Dienstag in Hannover einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das Verbot soll bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen, wenn justizfremde Personen anwesend sind. Die Neutralität als innere Haltung müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen, sagte Havliza: „Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden religiösen, weltanschaulichen und politischen Vielfalt der Gesellschaft.“ (dpa/iQ)