Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsschutzes, ob die AfD beobachtet werde, wird sich verzögern, wie der Innenminister ankündigt.
Thüringen wird nach Angaben von Innenminister Georg Maier (SPD) in den nächsten Wochen noch keine Entscheidung zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch Landesamt für Verfassungsschutz fällen. „Wir sollten uns in Thüringen die Zeit gönnen. Es wird keine kurzfristige Entscheidung sein“, sagte Maier am Montag auf einer Sicherheitskonferenz von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in Erfurt. Dabei gab es auch ein Treffen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. Eigentlich war eine Thüringer Entscheidung in den kommenden Wochen erwartet worden.
Nun rechnet Innenminister Maier damit nicht vor der Landtagswahl Ende Oktober. Eine Beobachtung der AfD wäre nur möglich, wenn es den begründeten Verdacht auf verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei gebe. Gegen eine mögliche Beobachtung hat die AfD bereits im Dezember 2018 Klage beim Landesverfassungsgericht in Weimar eingereicht. Sie richtet sich gegen den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, und gegen Maier. Die AfD hatte beiden vorgeworfen, sie würden ihr die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
Nach Angaben von Maier geht das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar von einem Zeitraum von einem bis zwei Jahren aus, bis eine AfD-Beobachtung veranlasst oder verworfen werde. Das Bundesamt hat jedoch den rechtsnationalen „Flügel“ um Thüringens AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative zum Verdachtsfall erklärt. In diesen beiden Fällen ist der sehr eingeschränkte Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich. (dpa/iQ)