Eine neue sog. „Download-Fatwa“ des Hohen Rates für Religionsangelegenheiten der türkischen Religionsbehörde Diyanet erklärt illegale Downloads für verboten. Die religiöse Bewertung ist von allgemeiner Bedeutung.
Der neueste Film im Kino? Der wird online angeschaut – kostenlos. Das neueste Spiel für den PC? Kurz gesucht und schon für null Euro gefunden – illegal versteht sich. Viele tun es, und bisher haben die Internetnutzer beim Nutzen von illegalen Inhalten nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Doch eine öffentliche Antwort des Hohen Rates für Religionsangelegenheiten der Türkischen Religionsbehörde Diyanet auf die Frage eines Nutzers, könnte zu einem Umdenken zumindest bei Muslimen führen.
Der Nutzer wollte wissen, ob es islamisch erlaubt (halal) sei, aus dem Internet ein Programm, eine Software, ein Buch oder Musik herunterzuladen und zu benutzen. Der Rat erklärte kurz und knapp: Ohne die Erlaubnis des Urhebers ein Produkt aus dem Internet herunterzuladen und zu benutzen sei islamisch gesehen nicht erlaubt.
In der Antwort, die öffentlich einsehbar ist, heißt es: „Jede Tat, jede Handlung und Haltung, die eine Anstrengung einer anderen Person zunichtemacht, muss als Rechtsverletzung angesehen werden.“ Solange man in der Angelegenheit nicht das Nutzungsrecht erworben hat, bleibe eine Rechtsverletzung bestehen.
Der Islam bewertet laut Rat die getätigte Arbeit als besonders wichtig und stellt sich gegen unrechtmäßig erworbenen Gewinn. Im Koran heißt es laut Rat hierzu: „und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht,” (Nadschm, 53:39). Vom Propheten Muhammad (s) wird zudem in mehreren Überlieferungen berichtet, dass dieser sich darum bemüht hat, jedem das ihm Zustehende zu geben.
Die Antwort geht weiter, in dem es hervorstellt, dass die Rechtsverletzung nicht nur dazu führe, dass es zu einem Ausfall bei den Rechteinhabern komme. Vielmehr verhindere dies auch neue Ideen und Entwicklungen, da sich die Menschen angesichts der Rechteverletzungen demotiviert sehen. Dies führe zwangsläufig auch zu einer neuen Dimension: Nicht nur das Recht des einzelnen Urhebers würde berührt, sondern das Recht aller Menschen in der Gesellschaft. Sie würden durch illegale Downloads insgesamt um Neuerungen und Entwicklungen betrogen.
Wer die Frage an die Diyanet gestellt hat, bleibt verborgen. Doch sie ist bereits jetzt zahlreich von den Medien wiedergegeben worden als sog. „Download-Fatwa“. Jeder Nutzer, auch außerhalb der Türkei, kann per E-Mail eine Anfrage an den Rat stellen. Die Antwort erfolgt meist speziell für den Fragestellenden und wird nicht veröffentlicht. In diesem Fall war die Antwort jedoch von allgemeiner Bedeutung, sodass die Diyanet diese in ihr Onlinearchiv aufgenommen hat.
Die Fatwa hat nicht nur Auswirkungen auf Muslime in der Türkei, sondern weltweit – auch in Deutschland.