NRW will den Islamunterricht neu ordnen. Der Jurist und frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für NRW Michael Bertrams hält die Idee für verfassungswidrig.
Der frühere Präsident und Jurist des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die geplante Neuordnung des Islamunterrichts an den öffentlichen Schulen von NRW für verfassungswidrig. Eine im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition als Ansprechpartnerin des Landes vorgesehene, von den islamischen Organisationen besetzte Kommission sei „ebenso wie das bisherige Beirats-Modell eine verfassungswidrige Hilfskonstruktion“, schreibt der Jurist Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag).
Die Kommission könne auf Dauer eine islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartnerin des Staates nicht ersetzen.
Es sei Aufgabe der islamischen Religionsgemeinschaften, die organisatorischen Voraussetzungen für eine entsprechende Religionsgemeinschaft zu schaffen und den Staat bei seinen Bemühungen um einen verfassungsgemäßen Religionsunterricht zu unterstützen.
Die bislang geltende Übergangsvorschrift für die Organisation des islamischen Religionsunterrichts läuft zum 31. Juli aus. Derzeit besuchen rund 415.000 Schüler muslimischen Glaubens NRW-Schulen. Islamischer Religionsunterricht wird jedoch bislang lediglich für rund 20.000 Schüler an 234 Schulen erteilt.
Positiv hob Bertrams hervor, dass die geplante Kommission staatsfern konstituiert sein soll. Ein Mitbestimmungsrecht des Landes bei der Besetzung entfällt. Stattdessen müssen islamische Religionsgemeinschaften, die in dem Gremium mitwirken wollen, einen Vertrag mit dem Land abschließen. (KNA/iQ)