Das Berufungsverfahren gegen das Neutralitätsgesetz ruht bis zum Ausgang des weiteren Prozesses. Dieser wird ausschlaggebend sein, ob Musliminnen mit Kopftuch als Lehrerin in Berlin arbeiten dürfen.
Im April 2017 klagte eine muslimische Grundschullehrerin gegen das Land Berlin, um weiter unterrichten zu dürfen. Unter Anführung des Neutralitätsgesetzes hatte das Land Berlin sie aufgrund des Tragens eines Kopftuchs nach einem Tag gegen ihren Willen an eine Berufsschule versetzt. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Die Klägerin legte am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg daraufhin Berufung ein, um sich gegen diese Diskriminierung zu wehren. Am Dienstag entschieden das Gericht und die Parteien das Verfahren ruhen zu lassen. Grund dafür sei die Überlegung den Ausgang eines ähnlichen Klageverfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht abzuwarten.
In einer veröffentlichten Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens fordert das Bündnis #GegenBerufsverbot „kein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch“. „Lehrerinnen mit Kopftuch würden so nicht mehr von dem Beruf, für den sie qualifiziert sind, ausgeschlossen werden. Sie müssten so auch nicht mehr vor Gericht ziehen, um ihr Recht auf freie Berufswahl – ebenfalls im Grundgesetz verankert – zu verteidigen“, so Zeynep Çetin vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.).
In dem ähnlichen Berufungsverfahren hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg letztes Jahr geurteilt, das sogenannte Neutralitätsgesetz müsse verfassungsgemäß im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 ausgelegt werden. Pauschale Kopftuchverbote sind demnach nicht mit dem Grundgesetz, das Religionsfreiheit garantiert, vereinbar. Das Land Berlin akzeptierte diesmal das Urteil nicht und legt beim Bundesarbeitsgericht (BAG) Revision ein.
Das BAG-Verfahren wird auf alle künftige Verfahren Auswirkungen haben. „Ich hoffe, dass das BAG ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass das Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ausgelegt werden muss. Wenn das BAG meiner Mandantin recht gibt, muss das Land Berlin sich zukünftig an diese Entscheidung halten“, so die Anwältin Maryam Hashemi.