Rund zehn Jahre bestand der landesweit einzige muslimische Kindergarten in Mainz. Diese Geschichte endet nun. Die Behörden ordneten die Schließung an, die Gerichte haben an der Entscheidung nichts auszusetzen.
Das Aus für die einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz ist juristisch besiegelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde des Trägervereins dagegen ab. Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz sei rechtmäßig. „Es gibt kein weiteres Rechtsmittel“, sagte ein OVG-Sprecher. Der Beschluss sei unanfechtbar (Az.: 7 B 10490/19.OVG).
Auch das OVG kam zu dem Schluss, dass das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder gefährdet sei und der Trägerverein gegen Auflagen verstoßen hat. Das Landesjugendamt hatte die Schließung ursprünglich zum 31. März angeordnet, das Verwaltungsgericht hatte eine Duldung des Betriebs bis Ende April – also bis zum (heutigen) Dienstag – verfügt.
Dem widersprach der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy. Es habe Kooperationen mit anderen Kitas gegeben. Dass das OVG nun von einer Gefahr spreche, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, könne er nicht akzeptieren. «Das entspricht nicht der Realität.» Grundsätzlich kritisierte El Hagrasy, dem Al Nur-Kindergarten seien Auflagen gemacht worden wie keiner anderen Einrichtung. Er hofft auf weitere Gespräche mit dem Landesjugendamt und verwies auf einen dort platzierten Widerspruch des Vereins.
Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, erklärte: „Ich begrüße die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes und sehe mit dem Urteil des heutigen Tages unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt.“ Das Kindeswohl dürfe nicht zur Diskussion stehen. Mit der OVG-Entscheidung stehe fest, dass die Kita mit Ablauf des Dienstags geschlossen werden müsse. „Ich hoffe, dass sich die Eltern im Interesse der Kinder um einen neuen Kindergartenplatz bemüht haben.“
Der Arab Nil-Rhein Verein hatte die Betriebserlaubnis im Jahr 2008 erhalten. Die behördliche Schließung der Einrichtung ist nun der erste Fall dieser Art in Rheinland-Pfalz. (dpa, iQ)