Rheinland-Pfalz

Nächste Instanz bestätigt: Muslimische Kita muss schließen

Rund zehn Jahre bestand der landesweit einzige muslimische Kindergarten in Mainz. Diese Geschichte endet nun. Die Behörden ordneten die Schließung an, die Gerichte haben an der Entscheidung nichts auszusetzen.

03
05
2019
Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Aus für die einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz ist juristisch besiegelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde des Trägervereins dagegen ab. Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz sei rechtmäßig. „Es gibt kein weiteres Rechtsmittel“, sagte ein OVG-Sprecher. Der Beschluss sei unanfechtbar (Az.: 7 B 10490/19.OVG).

Auch das OVG kam zu dem Schluss, dass das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder gefährdet sei und der Trägerverein gegen Auflagen verstoßen hat. Das Landesjugendamt hatte die Schließung ursprünglich zum 31. März angeordnet, das Verwaltungsgericht hatte eine Duldung des Betriebs bis Ende April – also bis zum (heutigen) Dienstag – verfügt.

Dem widersprach der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy. Es habe Kooperationen mit anderen Kitas gegeben. Dass das OVG nun von einer Gefahr spreche, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, könne er nicht akzeptieren. «Das entspricht nicht der Realität.» Grundsätzlich kritisierte El Hagrasy, dem Al Nur-Kindergarten seien Auflagen gemacht worden wie keiner anderen Einrichtung. Er hofft auf weitere Gespräche mit dem Landesjugendamt und verwies auf einen dort platzierten Widerspruch des Vereins.

„Kinderwohl dürfe nicht zur Diskussion stehen“

Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, erklärte: „Ich begrüße die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes und sehe mit dem Urteil des heutigen Tages unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt.“ Das Kindeswohl dürfe nicht zur Diskussion stehen. Mit der OVG-Entscheidung stehe fest, dass die Kita mit Ablauf des Dienstags geschlossen werden müsse. „Ich hoffe, dass sich die Eltern im Interesse der Kinder um einen neuen Kindergartenplatz bemüht haben.“

Der Arab Nil-Rhein Verein hatte die Betriebserlaubnis im Jahr 2008 erhalten. Die behördliche Schließung der Einrichtung ist nun der erste Fall dieser Art in Rheinland-Pfalz. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Bravo! den Muslim-Kindergarten gibt es nicht mehr Die unkritische Kita-Kinder können nicht mehr von rücksichtslose Muslim Kindergärtnerinnen mit Islam-Nonsense indoktriniert werden. Ein Sieg der Vernunft! Eine Niederlage derjenigen, die sich von MenschenErfundene Fabel, - Fantasie- und Märchenfiguren vorschreiben lassen, was sie tun und lassen dürfen. KitaKinder können diese geistige KinderVergewaltiger - Allah sie Dank - nun nicht mehr mit ihren Hirngespinsten missbrauchen und indoktrinieren. Erleichtert, Kritika.
05.05.19
1:40
grege sagt:
Besonder schockierend an diesem Vorfall, dass der muslimische Landesverband als Ableger des ZMD allen Ernstes die Behörden für die Schließung noch kritisiert hat. Vor dem Hintergrund dürfen sich Muslime, die den Islamverbänden nahestehen, sich nicht über die Assoziierung ihrer Religion mit Terrorismus u. Extremismus wundern. Solche Ereignisse sowie die Reaktionen der konservativen Islamverbände spielen natürlich einem Hr. Gauland wunderbar in Hände.
07.05.19
20:38