Das erste Urteil aus dem NSU-Prozess ist rechtskräftig. Carsten S. wurde als Waffenbeschaffer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das erste Urteil aus dem Münchner NSU-Prozess ist rechtskräftig. Carsten S., der im Juli 2018 als einer der Waffenbeschaffer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden ist, hat seine Revision schon vor einigen Monaten zurückgezogen. Das Urteil habe bereits im Januar Rechtskraft erlangt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstag. Als erstes hatte „Spiegel Online“ darüber berichtet – und diesem Bericht zufolge hat S. seine Haftstrafe schon angetreten.
Die Urteile gegen Beate Zschäpe, die sich als Hauptangeklagte in dem fünfjährigen Mammutprozess verantworten musste, und gegen weitere Mitangeklagte sind dagegen noch nicht rechtskräftig. Deren Verteidiger wollen nach wie vor, dass der Bundesgerichtshof die Urteile überprüft. Das kann aber noch einige Zeit dauern – bislang liegt noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Das OLG hatte S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen, ihn aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem NSU die „Ceska“-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen ausländischer Herkunft erschossen. S. will aber nichts von den geplanten Morden gewusst haben. Positiv wertete die Anklage auch das Schuldeingeständnis von Carsten S. und dessen Aufklärungshilfe – S. hatte auch einen seiner Mitangeklagten schwer belastet. Mehrere Angehörige von NSU-Opfern hatten im Prozess die Reue von S. anerkannt und ihm nach eigenem Bekunden verziehen. (dpa/iQ)