Nordrhein-Westfalen

Experten: „Pläne zum Islamunterricht nicht ausgereift“

Der islamische Religionsunterricht in NRW muss neu organisiert werden. Eine Übergangsregelung läuft in wenigen Wochen aus. Es gibt viele kritische Stimmen.

30
05
2019
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Umfrage, Islamunterricht, Islamischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht © Facebook, bearbeitet by iQ.

Das von CDU und FDP geplante Modell für den islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen halten führende Verfassungsrechtler für unausgereift. Der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann forderte die Koalitionsparteien am Dienstag bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag auf, ihren Gesetzentwurf zu präzisieren. Weil die offenen Fragen in den verbleibenden sechs Wochen bis zur parlamentarischen Abstimmung nicht befriedigend zu klären seien, solle die Landesregierung das bisherige Beiratsmodell für das 2012 eingeführte Fach um ein Jahr verlängern.

Da die islamischen Religionsgemeinschaften bislang nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, bestimmt ersatzweise ein Beirat über Lehrinhalte und -personal. Dieses Gremium aus jeweils vier Vertretern der Landesregierung und den muslimischen Vertretern läuft zum 31. Juli aus. Es soll nach dem Willen von CDU und FDP durch eine Kommission ersetzt werden, in der auch muslimische Organisationen über den Kreis des Koordinationsrat der Muslime hinaus mitarbeiten. Einzelne islamische Religionsgemeinschaften sollen bereits mit einer Verfassungsklage gedroht haben.

Muslime sollen Kommission selbst koordinieren

Die Verfassungsrechtler rieten dazu, die Zusammensetzung der neuen Kommission „der Selbstkoordination der muslimischen Akteure“ zu überlassen. Das Land könne zwar Grundbedingungen wie Verfassungstreue und Staatsferne gesetzlich festlegen. Bei der Zusammensetzung des Gremiums zur inhaltlichen Gestaltung des Religionsunterrichts müsse sich der Staat jedoch ebenso heraushalten wie bei der Vergabe von Lehrerlaubnissen.

Die grüne Bildungspolitikerin Sigrid Beer fragte, welche theologische Bandbreite die Kommission umfassen müsse. Der Münsteraner Jurist und Professor für Islamische Normenlehre und ihre Methodologie Çefli Ademi erklärte, dass das Mehrheitsprinzip bei theologischen Wahrheitsfindungsfragen nicht gelte. Es gebe Religionsgemeinschaften, deren theologische Auslegungen sich gegenseitig ausschlössen. Je breiter die Kommission zusammengesetzt sei, desto mehr Konfliktstoff berge sie.

„Sachgemessene Übergangslösung“

Der katholische Staatskirchenrechtler Ansgar Hense betonte, der Gesetzentwurf sei geeignet, die bisherige Beiratslösung zu ersetzen. Es gehe um eine „sachangemessene Übergangslösung“ bis zum Jahr 2025. „Eine Selbstkoordination“ bei der Kommissionsbildung durch die islamische Religionsgemeinschaften sei jedoch angebracht.

Zu Fragen nach einer Loyalitätspflicht für islamische Religionslehrer sagten Sachverständige, nur die theologische Kompetenz der Pädagogen sollte Kriterium für die Lehrerlaubnis sein. Auf deren eigenen religiösen Standpunkt komme es nicht entscheidend an. Sie stünden ohnehin plural geprägten Klassen mit muslimischen Schülern gegenüber.

KRM kritisiert Kommissionsmodell

In einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme zeigen die vier im Koordinationsrat der Muslime organisierten islamischen Religionsgemeinschaften der Regierungskoalition die rote Karte. Sie fordern, die aktuelle Übergangslösung um ein Jahr zu verlängern. In dieser Zeit könnte die Landesregierung die Prüfung abschließen, ob ihnen der Status als Religionsgemeinschaft zukomme. Die islamischen Religionsgemeinschaften betonen, dass nach dem Grundgesetz nur eine Religionsgemeinschaft über die Inhalte des Bekenntnisunterrichts und das Lehrpersonal entscheiden dürfe.

Die Pläne von CDU und FDP bedeuteten nur, einen verfassungswidrigen Zustand fortzusetzen, so die zum Koordinationsrat der Muslime gehörenden Religionsgemeinschaften. Denn danach bestimme das Land entscheidend über die Zusammensetzung der Kommission und erhalte damit indirekt Zugriff auf die Inhalte des Religionsunterrichts. (KNA, iQ)