Die CDU lässt das Kopftuchverbot an Schulen prüfen. Damit möchte man herausfinden, ob ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen rechtlich möglich wäre.
Einige Unionsabgeordnete wollen herausfinden, ob ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen rechtlich möglich wäre. Sie haben deshalb den Juristen Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg um eine Prüfung gebeten. Und zwar auf Bundesebene – obwohl Schulpolitik eigentlich Sache der Länder ist. Nach Informationen der „Welt“ (Freitag) soll der Staatsrechtler bis zum Herbst ein Gutachten erstellen.
„Wir respektieren die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und das elterliche Erziehungsrecht, nehmen aber auch das staatliche Wächteramt ernst, wenn es darum geht, für das Wohl junger muslimischer Mädchen und ein gleichberechtigtes Aufwachsen einzutreten“, sagte der zuständige Berichterstatter für Religionsgemeinschaften, Christoph de Vries (CDU), der Zeitung. Wie er auf seiner Facebookseite schrieb, soll „die Möglichkeit eines Kopftuchverbots in Bildungseinrichtungen für unter 14-jährige Mädchen“ juristisch geprüft werden.
Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann und Thorsten Frei hatte De Vries nach Angaben der „Welt“ Mitglieder der Unionsfraktion zu einer Diskussion zu dem Thema eingeladen.
Die Debatte über ein Kopftuchverbot an Schulen war entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. In Deutschland setzt sich unter anderem die Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes für ein Verbot des „Kinderkopftuchs“ ein.
Skeptisch äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). „Wir sollten zunächst prüfen, ob es ein milderes Mittel als ein allgemeines Kopftuchverbot gibt“, sagte Grübel der „Welt“. Das Grundgesetz gewähre Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.
Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange der Religionsgemeinschaften, Lars Castellucci, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „In Schulen muss ein Kopftuch, eine Kippa oder ein Kreuz getragen werden können wie im Leben draußen auch, denn darauf bereitet Schule vor.“ Religiöse Symbole sollten allerdings freiwillig getragen und nicht aufgezwungen werden. Bei einem Verbot könne „ein Keil in die Familie hineingetrieben“ werden. Ohnehin gebe es in Deutschland nur wenige Kinder mit Kopftuch.
Anders sei es bei Berufsgruppen, die die Unparteilichkeit des Staates symbolisierten, wie beispielsweise Richter, sagte Castellucci. Hier hätten religiöse Symbole keinen Platz. (dpa/iQ)