ISLAMUNTERRICHT IN NRW

„Staatlich aufgezwungene Modelle sind zum Scheitern verurteilt“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte den Islamunterricht in Zukunft mit einem Kommissionsmodell regeln. IslamiQ befragte die einzelnen Vertreter der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Religionsgemeinschaften. Heute mit Zekeriya Altuğ (DITIB).

15
06
2019
Zekeriya-Altuğ (DITIB) über den Islamunterricht in NRW
Zekeriya-Altuğ (DITIB)

IslamiQ: Wie hat die bisherige Arbeit im Beirat für den Islamunterricht geklappt?

Dr. Zekeriya Altuğ: Die Zusammenarbeit im Beirat für den Islamunterricht war sowohl für die Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften als auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Novum. Es waren viele schwierige Fragen zu lösen, und neue Verfahren für die Erteilung von Lehrbefugnissen sowie zur Zustimmung zu Lehrplänen mussten erarbeitet werden. Wenn man bedenkt, dass hier die Entscheidungsbefugnis nicht nur bei einer, sondern vier Organisation lag, kann man im Nachhinein sagen, dass die Arbeit im Beirat sehr erfolgreich verlaufen ist und uns auch viel Erfahrung im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit, sowohl unter Muslimen als auch mit der Landesregierung, gebracht hat.

IslamiQ befragte die einzelnen Vertreter der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Religionsgemeinschaften über das neue geplante Kommissionsmodell:Erol Pürlü (VIKZ): „Klärung der Statusfrage wichtiger als Kommissionsmodell“
Nurhan Soykan (ZMD): „Kommissionsmodell ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“
Murat Gümüş (Islamrat): „NRW will mit Kommissionsmodell die Statusfrage umgehen“

Zudem muss bemerkt werden, dass neben den Vertretern der vier islamischen Religionsgemeinschaften zusätzlich noch von Land benannte Fachleute im Beirat mit entscheidungsbefugt waren. Trotz aller Kritik, dass Muslime nicht zur Zusammenarbeit fähig wären, hat die Zusammenarbeit im Beirat auch hier gut funktioniert. Hierfür bedanke ich mich bei den anderen islamischen Religionsgemeinschaften im Koordinationsrat der Muslime und bei den restlichen Vertretern im Beirat.

IslamiQ: Wie beurteilen Sie das neue Kommissionsmodell für den Islamunterricht in NRW?

Altuğ: Wir, als DITIB, fordern seit 2012 einen Islamunterricht die den Ansprüchen des Grundgesetzes nach Artikel 7 und auch der nordrhein-westfälischen Verfassung genügt. Dass die islamischen Religionsgemeinschaften, insbesondere die DITIB, die dafür notwendigen Kriterien erfüllt, ist mittlerweile in Nordrhein-Westfalen sowie anderen Bundesländern durch mehrere Gutachten festgestellt worden. Es fehlt leider am politischen Willen, um in dieser wichtigen Sache Nägel mit Köpfen zu machen. Politik und verantwortliche Vertreter der Landesregierung knicken leider vor dem Erstarken des Rechtspopulismus in den letzten Jahren ein. Das kann auf Dauer kein Zustand für Nordrhein-Westfalen sein und diskriminiert die Muslime nachhaltig. Daher fordern wir die Politik auf, zeitnah über die Anträge der Religionsgemeinschaften zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu bescheiden.  

Wir sind sicher, dass wir bei einer objektiven Prüfung, die juristischen und nicht etwa politischen Erwägungen folgt, alle notwendigen Kriterien einer Religionsgemeinschaft, insbesondere beim Thema Islamunterricht, erfüllen. Da aber bis zum Auslaufen des aktuellen Modells Ende Juli wenig Zeit bleibt, bleiben wir kompromissbereit. Wir halten hierbei eine befristete Verlängerung des bisherigen Gesetzes um ein Jahr für eine bessere Vorgehensweise, da sich dieses System bewährt hat. 

Das neue Kommissionsmodell wirft viele neue Fragen auf. Die vorgesehene Laufzeit von 6 Jahren lässt befürchten, dass durch ständig neue Übergangsmodelle die bisherige Ungleichbehandlung der Muslime nachhaltig etabliert wird. Daher fordern wir die Landesregierung auf, das jetzige Modell um ein Jahr zu verlängern und in der Zwischenzeit den Status aller islamischen Religionsgemeinschaften objektiv zu prüfen und zu bescheiden.

IslamiQ: Die neue Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der jeweiligen islamischen Religionsgemeinschaften oder Organisationen soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Durch diesen können mehrere muslimische Vertreter in der Kommission sitzen, im Gegensatz zum aktuellen Beiratsmodell. Sehen Sie Vorteile einer solchen Kommission?

Altuğ: Eine Erweiterung der Teilnehmer auf muslimischer Seite insbesondere mit etablierten Moscheeverbänden sehen wir positiv und haben dieses als DITIB bereits seit Jahren unterstützt. Da es sich beim Islamunterricht um ein bekenntnisgebundenen Unterricht handelt, der in Abstimmung mit muslimischen Gemeinschaften erteilt werden muss, sind die Kriterien für eine Erweiterung der Vertreter bereits durch die jeweilige Landesverfassung und durch das Grundgesetz gegeben. Aktuelle Forderungen aus der Politik auch Interessensvertretungen und Vereine, die keine Mindestmaß an religionsgemeinschaftlicher Struktur aufweisen, mit in die Kommission aufzunehmen, lehnen wir strikt ab. 

Wir sind bereit die Pluralität des Islams auch in der Kommission abzubilden und mit allen bekenntnisnahen bzw. bekenntnisgleichen Religionsgemeinschaften zusammenzuarbeiten, die ein Mindestmaß an religionsgemeinschaftlichen Strukturen mitbringen. Eine Willkür bei der Zusammensetzung der Kommission kann und darf es nicht geben. Insbesondere nicht dann, wenn die Landesregierung sich legitimiert sieht, selber die Mitglieder der Kommission aussuchen zu dürfen. Das wäre ein offener Verfassungsbruch, den die muslimischen Religionsgemeinschaften nicht mittragen können. Wir erwarten, dass man die an uns gestellten sehr harten Kriterien für eine Zusammenarbeit auch an andere ambitionierte Mitglieder einer zukünftigen möglichen Kommission für den Islamunterricht zumindest ansatzweise stellt.

IslamiQ: Die Landesregierung möchte mit einem weiteren Übergangsmodell weitermachen. Sie sagt, es gebe keine Religionsgemeinschaft in NRW? Wie sehen Sie das?

Altuğ: Die DITIB ist in Hamburg, Bremen und Hessen offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt worden. Die Strukturen der DITIB Landesverbände und auch des Bundesverbandes haben sich seither – entsprechend der Empfehlungen von Gutachtern und Religionsverfassungsrechtlern – sogar noch ins Positive weiterentwickelt. Auch mehrere Gutachten in NRW haben uns zumindest nach unseren letzten Erkenntnissen auch religionsgemeinschaftliche Strukturen zugesprochen. Etwaige Fragezeichen, die auftreten können, hat die DITIB im Rahmen von strukturellen Nachbesserungen inzwischen ausgeräumt. 

Die DITIB ist und bleibt eine Religionsgemeinschaft in Deutschland und hat ihren Anspruch darauf mehrfach erneuert. Ähnliches gilt für viele der anderen islamischen Religionsgemeinschaften in NRW. Die Aussage der Landesregierung, wonach es keine islamischen Religionsgemeinschaften gebe, ist weder juristisch noch objektiv, sie ist politisch motiviert und ist als ein Einlenken vor dem Erstarken der rechtspopulistischen Propaganda und als Folge außenpolitischer Differenzen mit Herkunftsländern zu bewerten. Bei beiden Beweggründen sind die Muslime leider nur das Objekt politischer Beweggründe und Machtkalkulationen. Das ist weder souverän noch hilfreich für die Integration der Muslime. Eine nachhaltige Stärkung unserer freiheitlichen Gesellschaft und eine stärkere Partizipation der Muslime kann nur gelingen, wenn man die Muslime vor dem Gesetz gleichbehandelt.

IslamiQ: Die Landesregierung sagt, dass ihr Übergangsmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen näherkommt, als das bisherige Übergangsmodell. Vor allem deshalb, weil in der vorgeschlagenen Kommission nun nicht mehr staatlich ernannte Personen sitzen würden, wie es im jetzigen Beirat der Fall ist. Das hatten Sie ja bis jetzt immer kritisiert. Kommt man so Ihren Vorstellungen nicht näher?

Altuğ: In der Tat kann das Kommissionsmodell bei richtiger Umsetzung ein kleiner Schritt zu mehr Konformität mit der Verfassung sein, wäre allerdings noch immer weit davon entfernt. Das ist weiterhin zu kritisieren, insbesondere wenn wir uns die lange Laufzeit dieses Gesetzes und auch die Debatten, mit denen das Modell begleitet wird, anschauen. Forderungen, sogenannte „konservative Verbände“ zu entmachten sind ein offener Verfassungsbruch. Der Staat hat nicht darüber zu befinden, wer „konservativ“ und wer „liberal“ sei. Er muss sich von inhaltlichen Debatten heraushalten. Ein Lackmustest diesbezüglich wird die gewünschte Zusammensetzung der Kommission darstellen. 

Laut Verfassung, müssen die Religionsgemeinschaften selber entscheiden, mit welchen anderen Religionsgemeinschaften sie eine ausreichende Überlappung ihrer konfessionellen Inhalte sehen und somit auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit im Rahmen des Islamunterrichts. Eine Auswahl der möglichen Kommissionsmitglieder durch die Landesregierung ohne das Einvernehmen bzw. das Mitbestimmungsrecht der etablierten Religionsgemeinschaften ist nicht nur ein Verfassungsbruch, weil es einen unerlaubten Eingriff des Staates in die Belange der Religionsgemeinschaften darstellt. Das wird auch dazu führen, dass eine Zusammenarbeit im Rahmen einer solchen Kommission aufgrund von Beliebigkeiten de facto unmöglich wird. 

Wir hoffen, dass die Landesregierung sich hier im Rahmen der Verfassung und in den Grenzen ihrer Kompetenzen bewegen wird. Der Versuch, den Muslimen bestimmte Formen der Zusammenarbeit mit „populistischen“ und durch staatliche Förderung bzw. Unterstützung quasi neu entstehenden Interessensgruppen, die keinerlei gesellschaftliche oder religiöse Referenz bieten, aufzuzwingen, wird zum Scheitern des Projekts führen, noch bevor es überhaupt begonnen hat. Eine Stärkung der Pluralität in der Kommission durch die Einbeziehung weiterer Landesverbände in NRW, wie den bosnischen, albanischen oder marokkanischen, befürworten wir als DITIB allerdings ausdrücklich. Die Entscheidung, welche Religionsgemeinschaften miteinander zusammenarbeiten wollen, kann und muss am Ende jedoch den Religionsgemeinschaften überlassen bleiben. 

IslamiQ: In der Erklärung zum Gesetzesentwurf steht, dass man die gesamte Vielfalt der Muslime in NRW abbilden möchte. War das bis jetzt nicht der Fall?

Altuğ: Die theologische Vielfalt der Muslime ist im Rahmen des Koordinationsrats der Muslime bereits gegeben. Eine darüberhinausgehende Aufweichung oder gar „Pulverisierung der islamischen Vertretung“, um es mit den Worten von Prof. Dr. Cefli Ademi im Rahmen der Anhörung im Landtag zu sagen, kann niemandem nutzen. Unser Grundgesetz ist ein Rahmen, mit dem wir auch im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religion bisher sehr gut gefahren sind. Diesen Rahmen gilt es auch zukünftig zu bewahren, auch mit Blick auf die Rechte und Pflichten der Muslime. 

Ein darüberhinausgehender Dialog auch mit weiteren Akteuren und sogar auch Einzelvertretern von unterschiedlichen muslimischen Meinungen, muss natürlich seine Plattform haben. Dafür gibt es aber genügend andere Möglichkeiten, wie das neue Konzept „Muslimisches Engagement in Nordrhein-Westfalen“ des Integrationsministeriums. Wir verschließen uns in keiner Weise dem Dialog. Jedoch müssen theologische und religionsspezifische Arbeit und Inhalte ernst genommen werden und dürfen keiner Willkür – auch keiner Willkür durch Politik – ausgesetzt werden.

Das Interview führte Muhammed Suiçmez.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. » Staatlich aufgezwungene Modelle sind zum Scheitern verurteilt“ « Na und ? dann scheitern diese Islamisierungs Modelle eben. Wer trauert den auch nur eine Träne nach ? Gruss, Kritika
16.06.19
0:15
Kritika sagt:
Liebe Leser, „Staatlich aufgezwungene Modelle sind zum Scheitern verurteilt“ -------- Wäre denn schlimm daran, wenn die scheitern? Dann gibt's eben kein Islamunterricht. Unterricht in Astrologie oder andere Esoterik gibt es ja ebenfalls nicht. Kritika
17.06.19
0:58
Brad Lewis sagt:
Hier wird islamischen Ideen und Vereinswünschen wohl zu sehr Gewicht beigemessen. Islamische Herrschaftsideologie ist kein notwendiges Schulfach für Unterricht an öffentlichen Schulen. Historische Islamkunde kann man genügend im Geschichtsunterricht unterbringen. Deutschland ist nicht Islamland.
18.06.19
22:17