Islamunterricht in NRW

„NRW will mit Kommissionsmodell die Statusfrage umgehen“

Nordrhein-Westfalen wird den Islamunterricht mit dem Kommissionsmodell weiterführen. Ein entsprechendes Gesetz wurde verabschiedet. IslamiQ befragte die einzelnen Vertreter der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Religionsgemeinschaften. Heute mit Murat Gümüş (Islamrat).

27
06
2019
Murat Gümüş, Rassismus
Generalsekretär des Islamrats Murat Gümüş, Rassismus © Privat, bearbeitet by iQ

IslamiQ: Wie beurteilen Sie das neue Kommissionsmodell für den islamischen Religionsunterricht in NRW?

Gümüş: Zunächst einmal gehen die Regierungsfraktionen in ihrem Gesetzesentwurf, der jetzt in etwas abgewandelter Form auch von der SPD und den Grünen getragen wird, davon aus, dass es keine islamischen Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes in NRW gibt. Das ist nicht richtig. Die Gutachten im begonnen Statusverfahren bescheinigten vier „islamischen Verbände“ Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Ausgehend davon äußerte sich die ehemalige Landesregierung zum Ende des Statusverfahrens positiv. Die aktuelle Landesregierung erkennt die Ergebnisse der bisherigen Gutachten nicht bzw. ignoriert sie und möchte das Statusverfahren nicht abschließen. Stattdessen setzt sie auf ein weiteres Übergangsmodell und umgeht somit verfassungsrechtliche Vorgaben.

IslamiQ befragte die einzelnen Vertreter der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Religionsgemeinschaften über das neue geplante Kommissionsmodell:

Dr. Zekeriya Altuğ (DITIB): „Staatlich aufgezwungene Modelle sind zum Scheitern verurteilt“
Nurhan Soykan (ZMD):Kommissionsmodell ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht
Erol Pürlü (VIKZ): „Klärung der Statusfrage wichtiger als Kommissionsmodell“

Die Landesregierung erklärt in ihrem Gesetzesentwurf, dass die Neuregelungen verfassungsrechtlichen Vorgaben näherkämen, weil zum Beispiel die staatlichen VertreterInnen im neuen Kommissionsmodell nicht mehr vorgesehen seien. Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn auch wenn staatlich mitbestimmte VertreterInnen nicht mehr in der vorgeschlagenen Kommission vorgesehen sind, so behält sich die Landesregierung ihren Einfluss auf die Kommission und ihre Zusammensetzung. Denn sie bestimmt einseitig, welche Gemeinschaften in dieser Kommission vertreten sein dürfen. Die Kriterien, nach denen mögliche Kommissionsmitglieder ausgewählt werden sollen, sind so vage und so allgemein formuliert, dass am Ende quasi jeder Verein, der sich ab und zu mal mit islamisch-theologischen Fragen auseinandersetzt, ein potenzielles Mitglied der Kommission sein könnte. Auf der einen Seite beklagt sich die Landesregierung darüber, dass es keine islamischen Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes gibt. Auf der anderen Seite legt sie einen Maßstab für die Kommissionsmitgliedschaft an, der sehr weit an religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben vorbei geht.

Weiter gibt der Gesetzesentwurf weitestgehend vor, wie die Kommission arbeitet, wer wie viele Stimmen hat und nach welchem Abstimmungsverhältnis Entscheidungen getroffen werden. Und dass, obwohl die Landesregierung erklärt, dass die Kommission sich selbst verwalten soll. Das ist ein Widerspruch zu dem eigenen Gesetzesentwurf. Selbstverständlich muss ein jedes Mitglied eines verfassungsrechtlich soliden Gremiums für den islamischen Religionsunterricht sich selbst in Gestalt und Inhalt dort auch wiedererkennen können. Und auch in der Zusammenarbeit zwischen den islamischen Religionsgemeinschaften muss die gegenseitige Achtung und Kollegialität gewährleistet werden. Aber, wie und nach welchem Modus das erfolgt, dürfen nur die beteiligten islamischen Religionsgemeinschaften selbst bzw. untereinander festlegen.

Im nun überarbeiteten Gesetzesentwurf, der nun auch von der SPD und den Grünen getragen wird, gab es jedoch auch Korrekturen, die wir begrüßen. Zum Beispiel stand in der ursprünglichen Fassung nichts darüber, dass die Kommissionsmitglieder dasselbe Bekenntnis teilen sollen. Das ist wichtig. Denn um bekenntnisorientierten Religionsunterricht anbieten zu können, und damit Arbeit zwischen den entsprechenden Religionsgemeinschaften überhaupt erst möglich wird, müssen sie die gleiche theologische Grundlage haben.

IslamiQ: Wie hat die bisherige Arbeit im Beirat geklappt?

Murat Gümüş: Hier sind die Umstände wichtig. Denn sowohl die Zusammensetzung des Beirates, als auch seine Aufgaben waren neu. Entsprechend konnte man nicht auf Erfahrungen zurückgreifen. Eine Orientierung an christlichen Denominationen zur Vergabe der Lehrerlaubnis ist auch nicht möglich. Denn im Gegensatz zu ihnen ist die islamische Lehre nicht kanonisiert. Weiter war die Konstellation, wie sie im Beirat vorzufinden ist – vier unterschiedliche Religionsgemeinschaften sowie vier Personen als VertreterInnen des Staates – ebenfalls neu. Jede einzelne Entscheidung über die Vergabe der Lehrerlaubnis bedurfte der Zustimmung der VertreterInnen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften und darüber hinaus auch der Zustimmung der staatlichen VertreterInnen. Die Mitgliedschaft Letzterer ist von der Verfassung nicht gedeckt.

Neu waren auch die Aus- und Fortbildung der Lehrer für den islamischen Religionsunterricht. Aufgrund der vielen Quereinsteiger gab es und gibt es bei einigen Lehrern, die keine theologische Ausbildung haben, durchaus den Bedarf für Weiterbildungen. Aber auch darüber hinaus sollten alle IRU LehrerInnen stetig weitergebildet werden. Dies konnte vom Beirat nicht gewährleistet werden, obwohl die Geschäftsordnung genau auch diese Aufgaben mit beinhaltet, und dies so mit dem Schulministerium vereinbart war.

Dennoch kann man sagen, dass die Arbeit im Beirat kollegial verlaufen ist. Zugleich existieren weiterhin Baustellen, die zeitnah angegangen werden müssten.

IslamiQ: Die neue Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der jeweiligen islamischen Religionsgemeinschaften oder Organisationen soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Durch diesen können mehrere muslimische Vertreter in der Kommission sitzen, im Gegensatz zum aktuellen Beiratsmodell. Sehen Sie Vorteile einer solchen Kommission?

Gümüş: Wenn man vom Idealfall ausgeht, bedarf es keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Dieser ist, das Vorhandensein von Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Wir sind der Überzeugung, dass wir Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.

Eine Zusammenarbeit mit anderen islamischen Religionsgemeinschaften finden wir grundsätzlich positiv. In unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU und FDP haben wir deutlich gemacht, dass für uns das gleiche Bekenntnis eine Voraussetzung ist. Außerdem haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass alle Beteiligten Strukturmerkmale einer islamischen Religionsgemeinschaft haben müssen.

Wichtig ist aber auch, dass die islamischen Religionsgemeinschaften selbst darüber entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten können und mit wem nicht. Das ist ihr Recht. In dem ersten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Kommissionsmodell ist vorgesehen, dass die Landesregierung entscheidet, mit wem sie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließt und somit in die Kommission holt. Das ist jedoch verfassungsrechtlich nicht möglich gewesen. In dem nun überarbeiteten Gesetzesentwurf von CDU, SPD, FDP und Grünen steht, dass die Landesregierung sich vor Abschluss des Vertrages mit den islamischen Organisationen in Benehmen setzt, mit denen sie zusammenarbeitet. Das scheint zwar ein Schritt in die richtige Richtung zu sein, das Problem ist aber, dass das Land immer noch einseitig entscheidet, mit welchen Organisationen es zusammenarbeiten wird und folglich in Benehmen setzen wird. Dabei bleibt auch unklar, was unter „in Benehmen setzen“ zu verstehen ist.

IslamiQ: Die Landesregierung möchte mit einem weiteren Übergangsmodell weitermachen. Sie sagt, es gebe keine Religionsgemeinschaft in NRW? Wie sehen Sie das?

Gümüş: Diese Auffassung der Landesregierung ist nicht nachvollziehbar. Es gibt Religionsgemeinschaften in NRW im Sinne des Grundgesetzes. Es liegt an der Landesregierung, dies zu erkennen, indem sie das begonnene Statusverfahren abschließt. Dazu scheint es jedoch an politischem Willen zu fehlen. Und wenn schon erklärt wird, dass es keine islamischen Religionsgemeinschaften gibt, so muss die Landesregierung doch auch konsequent bleiben und darlegen, wie dieser Zustand langfristig überwunden werden kann. Hierzu gab es keine Äußerungen von Seiten der Landesregierung. Insofern scheint das vorliegende Kommissionsmodell langfristig angelegt zu sein.

Seit Jahrzehnten herrscht Uneinigkeit über die Frage nach dem „Status“ der Religionsgemeinschaften, also der Anspruchsinhaberschaft des Islamischen Religionsunterrichts. Aber lassen Sie uns die neuere Entwicklung kurz in Erinnerung rufen. In einem Vorbereitungsgespräch in 2011 erklärte das Ministerium, das Land könne diese Frage zu dem Zeitpunkt nicht positiv beantworten und wolle sich deshalb mit einer gesetzlichen Übergangsvorschrift „hinweghelfen“. Damit das aber kein Dauerzustand wird, wurde ein „Forum für Statusfragen“ eingerichtet, dass Gutachten zum Status der im KRM zusammengeschlossenen Gemeinschaften einholen sollte. Im März 2015 konnte schließlich das religionsverfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt werden. Das Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass aus rechtlicher Sicht alle vier untersuchten Gemeinschaften die Kriterien einer Religionsgemeinschaft erfüllen. Kurz darauf beendete auch der zweite Gutachter seine religionswissenschaftliche Bewertung, die aber bis heute unter Verschluss gehalten wird. Das Forum für Statusfragen wurde schließlich aufgelöst.

Nach nunmehr vier Jahren möchte die Landesregierung sich mit einer neuen gesetzlichen Übergangsvorschrift „hinweghelfen“ und begründet diesen Schritt ein weiteres Mal mit der fragwürdigen Behauptung, es bestünden keine islamischen Religionsgemeinschaften in NRW. Diese Aussage bedeutet, dass die Landesregierung von Anfang an kein Interesse am Statusprozess hatte und der Grund des Prozessabbruchs wohl am positiven Ergebnis der Gutachten lag. Aber dazu sagt die Landesregierung auch nichts.

IslamiQ: In der Erklärung zum Gesetzesentwurf steht, dass man die gesamte Vielfalt der Muslime in NRW abbilden möchte. War das bis jetzt nicht der Fall?

Gümüş: In Deutschland findet das religiöse Leben weitestgehend im Kontext der Moscheen statt. Im Koordinationsrat der Muslime sind die allermeisten Moscheen und alle Rechtsschulen vertreten. Die gesamte Vielfalt der innermuslimischen Vielfalt lässt sich dort wiederfinden.

Es gibt aber auch solche Organisationen bzw. Initiativen in Deutschland, mit denen eine Zusammenarbeit in theologischen Fragen schwierig ist, weil man sich entweder in Bekenntnisfragen deutlich voneinander unterscheidet oder die Anzahl an Punkten, in denen divergierende Auffassungen vertreten werden, deutlich überwiegen. Ein gemeinsamer Religionsunterricht wäre da nicht möglich. Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgt der Religionsunterricht auch auf Basis eines Bekenntnisses.

Das Interview führte Muhammed Suiçmez.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. " weil man sich entweder in Bekenntnisfragen deutlich voneinander unterscheidet oder die Anzahl an Punkten, in denen divergierende Auffassungen vertreten werden, deutlich überwiegen. Ein gemeinsamer Religionsunterricht wäre da nicht möglich. " ------------------ Nun, dann lassen wir die gesamte Islam-Indoktrination an wehrlosen minderjährigen doch lieber ganz sein. Lasst die Kinder an Stelle mit Islam-Nonsens voll gestopft zu werden Freiheit haben, Freizeit haben, Fußball spielen, fröhlich sein Gruss, Kritika
27.06.19
19:10
Johannes Disch sagt:
Das Problem liegt nicht bei der Regierung in NRW. Die Islamverbände, die zusammenarbeiten sollen, erkennen sich zum Teil gegenseitig selbst nicht an. Die Mitgliedschaft der DITIB im Arbeitskreis "IRU" ("Islamischer Religionsunterricht") ruht wegen ihrer Nähe zur türkischen Regierung. Es muss sichergestellt sein, dass keine ausländische Regierung in den Unterricht reinregiert. Das alles ist keine Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts, sondern legitime deutsche Praxis, die rechtskonform ist. Bildung ist Ländersache und die Länder haben das Recht bei Gestaltung von Bildungsinhalten mitzureden. Das gilt auch für das Fach Religion. Das Problem liegt-- mal wieder-- bei den islamischen Verbänden.
01.07.19
9:10
grege sagt:
Die sich renomiert fühlenden Islamverbände haben immer noch nicht verstanden, dass im Religionsunterricht auch die Belange der Muslime berücksichtigt werden müssen, die nicht am Gemeindeleben teilhaben wollen. Jeder praktiziert seine Religion auf seine Weise. Die einen bringen sich in das Gemeindeleben ein, die anderen üben ihre Religion ausschließlich auf spirutelle Weise ohne Nutzung religiöser Einrichtungen oder Befolgung bestimmter Rituale aus. Solange letztere immer noch von den Vertretern der Islamverbänden heraublassend behandelt oder gar ausgeschlossen werden, ist der Staat geradezu gezwungen ein pluralistisches Kommissionsmodell zu initiieren und umzusetzen.
01.07.19
20:25
Kafira sagt:
Liebe Leser Johannes Disch sagt: Das Problem liegt nicht bei der Regierung in NRW. Die Islamverbände, die zusammenarbeiten sollen, erkennen sich zum Teil gegenseitig selbst nicht an. ----------- Ich würde das nicht ein Problem nennen, eher eine glückliche Göttliche Fügung. Das erhöht die Chance, dass der IslamNonsense überhaupt nicht in unschuldige Kinder eingetrichtert wird. Kafira
18.07.19
0:07