Erneut greifen rechtspopulistische Parteien das religiöse Leben der Muslime in der Schweiz an. So soll ein Kopftuchverbot im Schulunterricht durchgesetzt und der Religionsunterricht aus dem Lehrplan gestrichen werden.
Ressentiments und Ausgrenzungen gegenüber Muslimen nehmen in der Schweiz zu. Jüngstes Beispiel: Der Wiler Nationalrat Lukas Reimann von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der Rechtspopulist erklärte jüngst: „In der Ostschweiz leben vergleichsweise viele Muslime. Als große Minderheit stellen sie nun dreiste Forderungen.“ Was er als dreiste Forderung bezeichnet, ist das bestehen der Muslime auf die Freiheit, Kopftuch im Schulunterricht tragen zu dürfen.
Und selbst die „große“ Minderheit der Muslime in der Region erscheint klein, schaut man sich die Zahlen an. Gerade einmal 40.000 Muslime leben in der Region. Das Ziel der SVP scheint klar: Mit harten Forderungen und Vorstößen soll auf dem Rücken der Muslime in der Schweiz Politik gemacht werden. Die SVP erhofft sich über ihren radikaleren Kurs mehr Zustimmung durch die Bevölkerung. Auch andere Parteien springen auf den Zug auf.
Die Eidgenössische Union (EDU) beispielsweise geht einen Schritt weiter als die Rechtspopulisten der SVP. Sie will jetzt den gesamten Religionsunterricht im Kanton streichen lassen. Entsprechende Vorstöße wurden eingebracht. Hinzu kommt, dass die Rechtspopulisten allesamt auch Volksinitiativen ankündigen, für den Fall, dass ihre Ideen nicht umgesetzt werden – weitere Ressentiments und Stigmatisierungen sind also nicht ausgeschlossen.
Und dies zeigt sich auch an den Aktionen der SVP. Diese hat ein Referendum über ein Kopftuchverbot im Schulunterricht angestrengt. Am 9. Februar soll im Kanton St. Gallen in Au-Heerbrugg über das Thema abgestimmt werden. Hintergrund ist der Fall von zwei muslimischen Mädchen aus Somalia. Diese wurden im St. Galler Rheintal wegen des Tragens eines Kopftuchs von der Schule verwiesen. Der daraufhin erfolgte Protest führte dazu, dass der Schulrat zurückruderte. Die Mädchen durften anschließend wieder am Unterricht teilnehmen.
Das ist der SVP ein Dorn im Auge. Sie will Muslime, die ihren Glauben zeigen, nicht akzeptieren. Dabei steht noch nicht einmal fest, ob ein Kopftuchverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Im Fall eines Kopftuchverbots in Bürglen hatte das Bundesgericht ein Verbot an einer Schule für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage . Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit beantwortete das Bundesgericht nicht.