Netzwerke wie Facebook müssen in Deutschland Hasspostings schnell löschen. Sie müssen aber auch exakt über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte berichten. Das Bundesamt für Justiz sieht hier Mängel und verhängt gegen Facebook ein Millionen-Bußgeld.
Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte am Dienstag das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt hat. Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien: „Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf.“ Bemängelt wird zudem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte „zu versteckt“ sei.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil die beschuldigte Facebook Ireland Limited Einspruch dagegen einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurückweisen, muss das zuständige Amtsgericht Bonn entscheiden. Facebook kündigte an, die Bußgeldbescheide sorgfältig zu prüfen. „Wir werden uns das Recht auf Einspruch vorbehalten“, erklärte ein Facebook-Sprecher.
Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.
Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018. «Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf», heißt es in der Mitteilung des Bundesamts.
Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende „NetzDG-Formular“ eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen „Flagging-Meldeweg“ geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem „verzerrten Bild“ über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Digitale Plattformen hätten eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden. Wenn Nutzer strafbare Inhalte meldeten, müsse die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen. „Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben.“
Facebook erklärte, man wolle „Hassrede so schnell und effektiv wie möglich beseitigen und hart an der Umsetzung arbeiten“. „Auch unseren Transparenzverpflichtungen nach dem NetzDG kommen wir nach und haben die Anzahl der Meldungen über rechtswidrige Inhalte, die wir erhalten haben, korrekt und umfassend offengelegt.“ Der Facebook-Sprecher betonte, sein Unternehmen habe vor Inkrafttreten des Gesetzes eine konstruktive Diskussion über die Umsetzung des NetzDG mit dem Bundesamt für Justiz geführt. „Wir erhielten damals keine Einwände. Wir sind zuversichtlich, dass unsere veröffentlichten NetzDG-Berichte gesetzeskonform sind.“ Viele Kritiker hätten aber bereits festgestellt, dass es im NetzDG eine Reihe von Bereichen gebe, in denen es an Klarheit fehle.
Facebook verfügt über Barreserven von rund 45 Milliarden Dollar (knapp 40 Mrd. EUR). Alleine im jüngsten Geschäftsquartal erzielte der Konzern einen Gewinn von umgerechnet knapp 2,2 Milliarden Euro. (dpa/iQ)