Haben sich gewaltbereite Neonazis zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen? Die Polizei hat in mehreren Bundesländern nach Beweisen gesucht. Ein Schwerpunkt liegt in Sachsen-Anhalt.
Wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen, rechtsextremen Gruppierung hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag durch Razzien Wohnungen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsuchen lassen. Wie die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte, sollen sechs Beschuldigte 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ gebildet haben – eine Art „bewaffneter Arm“ der „Wolfsbrigade“.
In Sachsen-Anhalt wurden bei den Razzien laut einem Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) fünf Objekte im Bereich Köthen und Gardelegen durchsucht. Ziel der Ermittler sei gewesen, Beweise für den Verdacht auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu finden. Dabei stehe Technik wie Laptops, Datenträger und Handys im Mittelpunkt.
Ziel der Gruppierung sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“, hieß es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Die Beschuldigten hätten nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen eine rechtsextremistische Gesinnung. Festgenommen worden sei bislang niemand. Mit den weiteren Ermittlungen sei das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt. Mehr Details nannte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage nicht.
Der Verein „Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ schätzt die „Wolfsbrigade“ als neonazistischen Zusammenschluss ein. Dieser sei überregional vernetzt und radikalisiere sich. Pascal Begrich von der Arbeitsstelle Rechtsextremismus bei Miteinander e.V. erklärte, die Wolfsbrigade sei schon 2018 bei einer Serie rechtsextremer Demonstrationen in Köthen in Erscheinung getreten. In den zurückliegenden drei Jahren habe es einen Radikalisierungsprozess gegeben. Dadurch sei die Gewaltbereitschaft gegenüber Migranten und politischen Gegnern gestiegen. Vernetzung und Kommunikation in den sozialen Netzwerken spielten dabei eine wesentliche Rolle.
Auch aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalt vom März dieses Jahres geht hervor, dass die Gruppe an einer Demonstration in Köthen teilnahm und auch an Sachbeschädigungen dort beteiligt gewesen sein soll. Wie viele Mitglieder sie hat, wurde darin nicht mitgeteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz machte unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine zusätzlichen Angaben zu der Gruppierung.
Laut dem LKA Sachsen-Anhalt wurden neben den fünf Objekten im eigenen Bundesland drei in Hessen und jeweils eines in NRW und Niedersachsen durchsucht.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte in Berlin: „Der Rechtsstaat handelt und erhöht den Verfolgungsdruck auf Rechtsextremisten.“ Bundesanwaltschaft und Polizei sowie die Justiz der Länder arbeiteten mit Hochdruck zusammen, „um Strukturen und Netzwerke auszuleuchten und neue Gewalttaten zu verhindern“. (dpa/iQ)