Niedersachsen

Migrationsbeauftragte erteilt Absage für Schächtverbot

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf (SPD), hat dem Vorstoß der CDU-Fraktion für ein Schächtverbot eine klare Absage erteilt. Muslime sehen hinter dem Vorstoß nur eine Scheindebatte.

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08
2019
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EuGH
Rituelles Schächten © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

In der Diskussion über ein Schächtverbot hat sich jetzt auch die niedersächsische Migrationsbeauftragte Doris Schröder-Köpf (SPD) zu Wort gemeldet. „Die Ausnahmeregelungen für das kontrollierte Schächten von maximal 200 Tieren in Niedersachsen hat sich als streng überwachte Praxis bewährt, die die Religionsfreiheit sichert“, sagte Schröder-Köpf am Freitag.

Der Tierschutz werde dabei abgewogen berücksichtigt, die Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten seien zulässig. „Ich sehe deshalb keinen Grund, daran etwas zu ändern.“ Ausgelöst hatte die Diskussion ein am Mittwoch beschlossener Antrag der CDU-Fraktion im Landtag von Hannover, das Schächten ganz zu verbieten.

Schächtverbot betrifft auch jüdische Gemeinde

Der Präsident des Zentralrats der Juden Josef Schuster erklärte in einem offenen Brief: „Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert hat, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen.“ Des Weiteren spricht er von einer „unsäglichen Allianz“. Obwohl das Verbot im Hinblick auf das muslimische Opferfest gefordert werde, treffe es die jüdische Gemeinschaft.

Auch der Vorsitzender der Schura-Niedersachsen Recep Bilgen kritisiert das geforderte Schächtverbot „Die CDU versucht hier eine populistische Position der AfD anzunehmen, welches sie letztes Jahr selber im Landtag abgelehnt hat“, erklärt Bilgen auf Anfrage von IslamiQ. Das Schächten von Tieren sei sowohl im Islam als auch im Judentum „ein religiöses Gebot, welches einzuhalten ist“. 

DITIB: „CDU-Vorstoß ist eine Scheindebatte“

Von einer Scheindebatte, die nur zur Verwirrung in der Gesellschaft führt, sprach die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB). „In der Praxis werden in Niedersachsen derzeit Tiere mit Betäubung geschächtet, so wie es das Tierschutzgesetz auch vorsieht“, erklärte eine DITIB-Sprecherin. „Muslime, die auf ein generelles Betäuben verzichten, erhalten ihr Fleisch aus anderen europäischen Ländern.“ Die Muslime hielten sich an die Gesetzeslage und eine Ausweitung der Ausnahmeregelung werde nicht gefordert. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, „warum die CDU nun geltendes Bundesrecht brechen und das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion einschränken möchte.“

Wie zuvor bereits der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte auch DITIB, dass die CDU sich einen früheren Antrag der AfD zu eigen macht „und sich somit an den rechten Rand katapultiert“. Als die AfD im Vorjahr ein Schächtverbot verlangt hatte, hatte sie dafür keine Zustimmung im Parlament erhalten, auch nicht von der CDU. (dpa, KNA, iQ)