Der Presserat entscheidet, dass die Berichterstattung der Bild-Zeitung zum angeblichen Schweinefleisch-Verbot in zwei Kitas in Leipzig in Ordnung war. Viele kritisierten die Berichte als hetzerisch.
Die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung über ein „Schweinefleisch-Verbot“ in Leipziger Kitas war aus Sicht des Deutschen Presserats von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Blatt hatte im Juli über zwei Leipziger Kitas berichtet, die aus Rücksicht auf muslimische Kinder Schweinefleisch vom Speiseplan nehmen wollten. Der Presserat wies Beschwerden dagegen auf seiner aktuellen Sitzung einstimmig zurück, wie das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse am Freitag in Berlin mitteilte.
Web.de hat der Presserat dagegen für eine Karikatur im Zusammenhang mit dem Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame gerügt. Die Zeichnung zeige einen Polizisten und einen Träger einer Gelbweste, die die brennende Kirche beobachten, ebenfalls sei der französische Präsident Emmanuel Macron augenzwinkernd und mit einer brennenden Fackel in der Hand zu sehen. Die Karikatur trage den Titel „Macron eint die Nation“ und stelle eine Ehrverletzung des französischen Staatspräsidenten dar, hieß es. Sie suggeriere, dass Macron als Initiator einer Brandstiftung für das Feuer verantwortlich gewesen sei.
Eine Beschwerde gegen die Nennung der Herkunft des Täters, der am Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, wurde indes abgewiesen. Der Junge war bei der Gewalttat gestorben. Der Rat begründete seine Entscheidung mit der besonderen Schwere, Art und Dimension der Tat, was die Nennung der Herkunft rechtfertige.
Wegen Verstößen gegen die gebotene Sorgfaltspflicht in der Medizin-Berichterstattung hat man zudem Bild.de gerügt. Die Berichterstattung über einen Bluttest, der angeblich zuverlässig Blutkrebs erkennen solle, habe lediglich auf einer Pressemitteilung und eigenen Aussagen der Forscher gefußt. Damit hat der Bericht unberechtigte Hoffnungen bei Betroffenen wecken können, hieß es. Der Stand des Testverfahrens sei von den Forschern positiver dargestellt worden, als es dem Forschungsstand entsprach, wie sich später herausstellte.
Insgesamt sprach der Presserat 13 öffentliche Rügen aus. Darüber hinaus verteilte er 22 Missbilligungen und 34 Hinweise. 9 Beschwerden wurden ohne weitere Maßnahmen als begründet bewertet, und weitere 60 als unbegründet eingestuft. (KNA/iQ)