Frankreich

Modekette muss Verkäuferin mit Kopftuch entschädigen

In Frankreich wurde einer Muslimin gekündigt, weil sie nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien. Daraufhin klagte sie. Nun hat sie Recht bekommen.

19
09
2019
Modekette Camaieu kündigt Verkäuferin mit Kopftuch
Modekette Camaieu kündigt Verkäuferin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Den Rechtsstreit um das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz hat eine muslimische Verkäuferin gewonnen. Nach einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht gab das Berufungsgericht in Toulouse ihrer Klage gegen die französische Modekette für Damenbekleidung „Camaïeu“ Recht, das sie wegen des Tragen des Kopftuchs am Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigen wollte.

Das Gericht entschied, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtens war und erkannte der ehemaligen Mitarbeiterin eine Entschädigung zu. Über die Höhe der Entschädigung wurde keine Angabe gemacht.

Die Klägerin namens Nadia hatte bei dem Unternehmen bis zu ihrer Elternzeit ohne Kopftuch gearbeitet. Als sie im Jahre 2015 wiederkam, erschien sie mit Kopftuch. Daraufhin wollte man sie im Lagerhaus und in der Kantine beschäftigen, da Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nicht erlaubt seien. Als sie sich weigerte, wurde sie entlassen.

Für die ehemaligen Mitarbeiterin sei diese Entscheidung „ein kleiner Sieg, aber vor allem ein großer Kampf, um die Mentalität zu ändern“. Denn niemand habe das Recht, das zu tun was er wolle, oder zu entscheiden, was andere tragen.

Leserkommentare

IslamFrei sagt:
Liebe Leserin, Die MuselFrau übermittelt durch ihr Verhalten allen PersonalChefs und Abteilungsleiter eine wichtige Nachricht: Finger weg von MuslimFrauen; die sind unberechenbar, tickende Zeitbomben. Eine KopftuchFrau vermittelt den Kunden ihres Geschäftes, dass sie begeistert ist von eine menschenverachtenden Ideologie So wird sie von Kunden ihres Arbeitgebers wahrgenommen, und nicht als freundliche, hilfsbereite Vertreterin des Geschäftes für das sie arbeitet. Deshalb hat der Filialleiter Leiter der ModeKette verhindert, dass sie mit Kunden in Kontakt kommt. Er hat sie dennoch nicht hinaus schmeissen wollen sondern entgegenkommenderweise der Querulantin Ersatztätigkeiten angeboten. Ich habe noch nie in einem Kaufhaus, Modegeschäft eine KopftuchFrau als Verkäuferin / Kassiererin gesehen. Es wird für sie schwer sein, eine neue Tätigkeit zu finden, denn bei dem geringsten Verdacht, eine unwillige Querulantin einzustellen, fragt man beim letzten Arbeitgeber nach. Aber auch gutwillige Bewerberinnen, die ' nach Muslim riechen ' -- verräterischer nach Islam oder Türkei klingender Name, Geburtsort --, wird ein Personal/Filial-Chef nun lieber jetzt ablehnen als später Ärger zu bekommen. Von der Entschädigung wird sie nicht lange leben können. Wenn die aufgezehrt ist, wird sie entdecken, wie dumm sie sich benommen hat. IslamFrei
19.09.19
23:33
Ethiker sagt:
Viel leere Worte. IslamFrei, sie mühen sich ab in einem Forum Islamfeindliche Äußerung zu verkünden. Eine trauriger Lebenssinn, wen man unbedingt mit haltlosen Gründen kämpft und sich abmüht. So was nennt man Irrationalität oder unsinnsstiftende Maßnahmen der Lebensbewältigung.
20.09.19
20:00
Ute Fabel sagt:
Als Juristin habe ich einen Erfolg versprechenden Tipp parat, um einem solchen ideologisch motivierten Missbrauch des Gleichbehandlungsrechts vorzubeugen, der in Wahrheit auf die Erzwingung einer Sonderbehandlung hinausläuft: In die Arbeitsverträge sollte eine Klausel aufgenommen werden, wonach das auffällige Sichtbarmachen der politischen, religiösen, weltanschaulichen und philosophischen Überzeugung während der Arbeitszeit zu unterlassen ist. Diese Auflage hat 2017 das Gütesiegel des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg erhalten! Damit können sich Betriebe nicht nur vor Kopftüchern und Salafistenbärten schützen, sondern auch vor rechten Symbolen. In Österreich machen derzeit auffällige türkise Socken unter rechtskonservativen ÖVP-Anhängern Furore. Die wären vom diskriminierungsfreien Neutralitätsprinzip genauso erfasst.
22.09.19
18:32
IslamFrei sagt:
An Ethiker und Mitleser. Für MuselFrauen, die auf Arbeitssuche sind, ist es belanglos, von welcher Welt ein selbst ernannter Ethiker gelegentlich träumt. Vom mir bekommt eine bewerbende Muslim-Verkäuferin einen konkreten Rat: Kopftuch ab wenn sie die Probezeit glatt überstehen will. Und Ziehe niemals den Arbeitgeber vor dem Kadi sondern gebe nach. Denn künftige Arbeitgeber merken sich das genau; Einmal als streitsüchtige Kopftuch-Querulantin aufgefallen, stellt sie keiner mehr ein. ----- "- - hat eine muslimische Verkäuferin gewonnen. - -" so der Islamiq Bericht. ------ Kluge nennen so einen Sieg " PyrrusSieg." und wissen den zu vermeiden. Dumme freuen sich und merken erst später wie teuer der Sieg war. Gruss, IslamFrei
22.09.19
23:31
Johannes Disch sagt:
@IslamFrei (19.09.2019, 23:33 Die "MuslimFrau" hat nur eines getan: Auf ihrem Recht beharrt. Und das Gericht hat ihr Recht gegeben. Für einen demokratischen Rechtsstaat gilt, dass man Urteile zu respektieren hat. Auch wenn sie einem vielleicht nicht passen.
25.09.19
10:12
Grege sagt:
Für einen demokratischen Rechtsstaat gilt, dass man Urteile zu respektieren hat. Auch wenn sie einem vielleicht nicht passen. Das gilt natürlich auch für Muslime, von denen einige im Falle unerwünschter Urteile, wie z.B. zum Thema schächten, sofort Rassismus wettern.
28.09.19
0:06
Ethiker sagt:
grege, ihr Fanatismus ist bezeichnend. Respektieren, heißt nicht, dass man Unrecht einfach hinehmen sollte. Sie unterstellen ein Wettern von Rassismus. Wenn etwas Rassismus ist braucht es kein wettern, grege, Rassismus offenbart sich klar, und er braucht eine klare Antwort. "Für einen demokratischen Rechtsstaat gilt, dass man Urteile zu respektieren hat. Auch wenn sie einem vielleicht nicht passen." grege, da haben sie sich mal wieder mal selbst offenbart. Denn auch bei Unrecht sollte man nach ihrem inhaltslosen Satz ein Urteil respektieren. In totalitären Verhältnissen ist das auch so. Vielen Dank für ihre confessio
29.09.19
22:11