Schweiz

Parlament lehnt Verhüllungsverbot ab

Der Ständerat in der Schweiz hat heute über ein nationales Verhüllungsverbot debattiert und den Antrag für ein „Burkaverbot“ abgelehnt.

26
09
2019
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Schweizer Parlament, Schweiz © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Schweizer Parlament, Schweiz © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Schweizer Parlament, der Ständerat, hat sich gegen ein landesweites Verhüllungsverbot abgelehnt. Die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ wurde am Donnerstag mit 34 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt, wie Schweizer Medien berichten.

Ein Gegenvorschlag des Bundesrates erhielt dagegen Zustimmung von 35 zu 8 Stimmen. Dieser will, dass künftig das Gesicht gezeigt werden muss, wenn es um Identifizierung geht. Doch solle die Entscheidung letztlich bei den Kantonen liegen.

Initiative brachte Minarettverbot durch

Hinter der Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ steht das sogenannte Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das 2009 bereits die Initiative für das damals international beachtete Minarettverbot durchbrachte. Das neue Begehren zielt auf ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.

Im Kern geht es um religiös begründete Verschleierungen, aber auch um vermummte „Randalierer“ bei Demonstrationen oder Fußballspielen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will das Komitee demnach ausschließlich aus Gründen von Sicherheit, Gesundheit, Klima und einheimischen Brauchtums zulassen. Zudem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Bis zu 9200 Euro Strafe geplant

Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wo die Person identifiziert werden muss. Das gelte etwa bei der Einreise, beim Zoll oder Fahrkartenkontrollen.

Bei einem Verstoß sollen Leistungen der betreffenden Behörden verweigert und Geldbußen ausgesprochen werden. Der Höchstsatz soll demnach 10.000 Franken (9.200 Euro) betragen, dürfte aber in den meisten Fällen nicht mehr als einige hundert Franken betragen, um nicht unverhältnismäßig zu sein, so der Bundesrat.

Verhüllungsverbote in einigen Regionen vorhanden

Zunächst hatte der Bundesrat auch per Gesetz unter Strafe stellen wollen, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Nach ablehnenden Reaktionen in der Anhörung verzichtete er aber auf den Passus. Zwar sei ein solcher Zwang nicht hinnehmbar, so der Bundesrat. Mit dem Tatbestand der Nötigung stehe dies aber bereits jetzt unter Strafe.

Burkaverbote gibt es bereits seit Juli 2016 im Kanton Tessin sowie seit Jahresbeginn in Sankt Gallen. Im Tessin traf es bislang vor allem vermummte Fußballfans. Frauen mit Burka oder Nikab erhielten dagegen kaum eine Geldbuße, wie es hieß. (KNA, iQ)