Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert. Die Richter in Den Haag folgten damit am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem auch als Weltstrafgericht bezeichneten Gerichtshof.
Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Juli beantragt, mutmaßliche Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung der Rohingya aus Myanmar verfolgen zu dürfen. Dafür werden weithin die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht.
Die bislang vorliegenden Informationen böten Grund zur Annahme, dass gegen die Rohingya aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und/oder ihrer Religion systematisch Gewaltakte verübt wurden, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, teilte das Gericht mit.
Im März 2018 hatte die UN-Sonderberichterstatterin für Myanmar, Yanghee Lee, vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erklärt, die Rohingya-Vertreibung weise sogar Merkmale eines Völkermords auf.
Ebenfalls 2018 hatte sich das Gericht für zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat des IStGH ist. Zur Begründung hieß es auch jetzt wieder, dass Bangladesch – wohin seit Ende 2017 schätzungsweise rund 700 000 Rohingya geflohen waren – dem Gericht angehöre. (dpa/iQ)