Das Kultusministerium in Baden-Württemberg gibt jetzt doch zu, dass ein Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg auf Erteilung islamischen Religionsunterrichts vorliegt. Bisher wurde dies verneint.
Zwei Anträge? Oder doch drei Anträge? Bisher hat das Kultusministerium in Stuttgart im Zusammenhang mit den Anträgen auf Erteilung islamischen Religionsunterrichtes an Schulen immer von zwei Anträgen gesprochen (wir berichteten). Nun steht fest: Neben dem Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem Landesverband des Verbands der Islamischen Kulturzentren (LVIKZ) hat auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Baden-Württemberg (IGBW) einen Antrag eingereicht.
Ein Brief des Kultusministeriums vom September 2013 an die IGBW, der unserer Redaktion vorliegt, bestätigt, dass es sich eindeutig um einen Antrag handelt. Auch das Ministerium bestreitet mittlerweile einen solchen Schriftwechsel nicht. In einer Stellungnahme gegenüber IslamiQ heißt es: „Darüber hinaus hat das Ministerium zwar ein Schreiben der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) erreicht, in dem sie auf einen Antrag aus dem Jahr 2000 Bezug nimmt. Da dieses Schreiben aber zu unkonkret ist, hat das Kultusministerium die IGBW bereits im September 2013 gebeten, das Schreiben im Hinblick auf einen Antrag zu konkretisieren. Dies ist bis heute nicht erfolgt.“
Mittlerweile hat jedoch nach Angaben des Schwäbischen Tagblatts das Ministerium zugegeben, dass es sich um einen Antrag handelt. Es blieb vermutlich auch nichts anderes übrig. Denn im Schreiben an das IGBW spricht das Kultusministerium ausdrücklich an mehreren Stellen von einem eingereichten Antrag. Es fordert das IGBW zudem dazu auf, bestimmte Unterlagen und Informationen einzureichen, wie eine aktuelle Satzung und Mitgliederinformationen. Nach Informationen von IslamiQ deckt sich der Brief weitestgehend mit den anderen Briefen an die DITIB und den LVIKZ.
Entsprechend stellt auch das Kultusministerium fest: Ohne wichtige Unterlagen wie etwa eine Verbandssatzung und ein Nachweis erforderlicher Mitgliedsstrukturen und -zahlen könne das Verfahren nicht eingeleitet werden. Damit wird der Ball beim islamischen Religionsunterricht den Religionsgemeinschaften zugespielt. Tatsächlich hat sich in den vergangenen Monaten in der Sache jedoch nichts getan. Bisher hat nur die DITIB fast sämtliche Unterlagen eingereicht. VIKZ und IGBW sammeln jedoch nach eigenen Angaben weiterhin die nötigen Unterlagen.