Religionsbedienstete

Deutschpflicht: Gesetz stößt auf Kritik

Künftig sollen Religionsbedienstete genug Sprachkenntnisse vorweisen. Dies entschied der Bundesrat. Das geplante Gesetz stößt auf Kritik.

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2019
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Deutschpflicht
Deutschpflicht © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

„Für ausländische Geistliche wie Imame oder auch Priester gilt in Deutschland künftig eine Deutschpflicht. Der Bundesrat stimmte an diesem Freitag einer entsprechenden Verordnung zu. Danach sollen Beschäftigte von Religionsgemeinschaften, die überwiegend geistliche Aufgaben wahrnehmen, künftig über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A2) verfügen. Für eine Übergangszeit von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung reichen zunächst auch einfache Kenntnisse (Niveau A1) aus.

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) hatte die geplante Deutschpflicht für ausländische Religionsbedienstete kritisiert. „Das Erlernen der deutschen Sprache für Religionsbeauftragte ist seit 16 Jahren bereits unser Alltag“, erklärt DITIB-Generalsekretär Abdurrahman Atasoy auf Anfrage von IslamiQ. Die Annahme, dass diese Regelung den Mangel an Imamen verschärfen würde, könne er nicht bestätigen.

Die Religionsbeauftragten, die in DITIB-Moscheen tätig sind, erhielten seit 2002 einen Vorbereitungskurs in deutscher Sprache, bevor sie nach Deutschland einreisen. Neben dem Sprachkurs erhalten die Imame laut Atasoy auch einen Kurs in Landeskunde, der von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ankara angeboten werde. Darüber hinaus startete die DITIB im Jahre 2009 gemeinsam mit dem BAMF und dem Goethe Institut ein weiteres Modellprojekt, das im Rahmen der DIK auch empfohlen wurde: „Imame für Integration“. Hier erhielten 150 Religionsbeauftragte weitere 500 Stunden Deutschunterricht, nach dem Vorbereitungskurs und der Landeskunde. „Ich denke, die Bundesregierung hat in diesem Fall die Bestrebungen der DITIB wahrgenommen und diese für alle Religionsbedienstete eingeführt“, so Atasoy weiter.

Politiker kritisieren geplante Deutschpflicht

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat sieht die Reform kritisch. Die Änderung werde den Mangel an Imamen, der bislang nicht aus Deutschland gedeckt werden könne, verschärfen. Es bleibe weiterhin offen, wie und ob die Bundesregierung die muslimischen Gemeinden beim Aufbau einer Imamausbildung unterstützen werde.

Kritik äußerte auch Linken-Politikerin Christine Buchholz: „Statt populistische Forderungen nach Deutsch-Pflichten zu erheben, sollte die Bundesregierung die Energie lieber in eine gleichberechtigte Imamausbildung für Muslime in Deutschland investieren“, sagte die religionspolitische Sprecherin der Fraktion.

„Imame können nicht auf Ihre Sprachkenntnisse reduziert werden“

„Die Pläne der Bundesregierung haben leider wieder einmal einen populistischen Beigeschmack“, erklärt der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) Bekir Altaş. Sowohl die IGMG als auch die anderen islamischen Religionsgemeinschaften haben schon vor Jahrzehnten – lange vor den großen Integrationsdebatten – Maßnahmen ergriffen, um die Sprach-, Landes- und Sprachkenntnisse zu fördern.

Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines Imams sei viel zu breit aufgestellt, als das man sie auf Sprachkenntnisse reduzieren könnte. Die in Medien vermittelte oberflächliche Gleichung ‚Sprachkenntnisse = guter Imam‘ sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. „Sie relativiert deutschsprachige Hassprediger, die gerade aufgrund ihrer rhetorischen Fähigkeiten Aufmerksamkeit erregen.“

Neue Regelungen bei Erteilung eines Aufenthaltstitel

Laut Verordnungsentwurf bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels bei ausländischen „Religionsbediensteten“, die „über einfache Sprachkenntnisse verfügen“, keiner Zustimmung. Dies soll bei besonderen Umständen und in Härtefällen auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen in Deutsch gelten. Der Nachweis muss dann jedoch „innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise“ erbracht werden. (KNA, dpa, iQ)