Organspende

Bundestag lehnt Widerspruchsregelung bei Organspende ab

Der Bundestag hat sich gegen eine radikale Neuregelung der Organspende entschieden. Zur Zufriedenheit islamischer Religionsgemeinschaften in Deutschland.

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01
2020
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Deutscher Diversity Tag - Wie vielfältig ist der Bundestag?
Symbolbild: Bundestag © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Lebensrettende Organspende bleibt in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Allerdings soll eine stärkere Aufklärung mehr Bürger dazu bewegen, konkret über eine Spende nach dem eigenen Tod zu entscheiden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Reform mit „Tatkraft“ umsetzen, obwohl ein weitreichender eigener Vorstoß im Parlament durchgefallen war. Demnach sollten alle Menschen zunächst automatisch als Spender gelten – außer man widerspricht.

Informationskampagne statt Zwang

Mit deutlicher Mehrheit setzte sich im Parlament der moderatere Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock durch. In namentlicher Abstimmung erhielt er 432 Ja-Stimmen, 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Der Vorstoß der anderen Gruppe für eine „doppelte Widerspruchslösung“ scheiterte klar. Dagegen, mit der Zustimmungslösung, waren 379 Abgeordnete, 292 dafür, 3 enthielten sich.

Künftig sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema Organspende angesprochen werden. Wer ab 16 Jahre einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll Material dazu bekommen. Schon auf dem Amt kann man sich mit Ja oder Nein in das Register eintragen – aber auch später etwa online von zu Hause. Auch in Ausländerbehörden soll es so umgesetzt werden. Selbst beraten sollen Ämter nicht. Hausärzte sollen Patienten auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermuntern – aber ergebnisoffen. Grundwissen soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Register soll man Entscheidungen jederzeit ändern können.

Zustimmungslösung bei Organspende sei richtig

Vertreter islamischer Religionsgemeinschaften begrüßten die Bundestagsentscheidung zur Organspende. „ Sie ist ethisch und theologisch richtig, bürgt uns allen aber auch Verantwortung auf, Menschen zu überzeugen – auch in Moscheen“, erklärt Celil Yalınkılıç, Vorsitzender der Abteilung für religiöse Wegweisung (Irschad) der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).

Die Organspende sei aus islamischer Sicht erwünscht. „Die Hilfe und Unterstützung von Notleidenden, Bedürftigen und Kranken gehört zu den obersten Geboten im Islam. Zugleich gilt aber auch, dass der menschliche Körper unantastbar ist. Das gilt auch nach dem Tod, sofern der Betroffene der Organspende nicht ausdrücklich zugestimmt hat“, so Yalınkılıç weiter.

Organspende-Reform biete aktive Entscheidungsfreiheit

Die jetzt gefundene Lösung biete den Menschen die aktive Entscheidungsfreiheit. Um die Menschen zu überzeugen, müsse man  zunächst das Informationsangebot ausbauen. „Schließlich ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärte Yalınkılıç weiter. „Wir müssen alle Menschen ansprechen und überzeugen. Das muss unter anderem auch in Moscheen geschehen.“

Der Islamrat begrüßt ebenfalls die Entscheidung des Bundestages über die Zustimmungsregelung. „Es ist gut, dass demnächst jeder mit dieser Frage zu unterschiedlichen Anlässen konfrontiert werden soll. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass man Spender nicht zu einer Entscheidung drängt, sondern auch Zeit lässt, sich zu entscheiden und ggf. auch umzuentscheiden“, teilte der Islamrat in einer öffentlichen Nachricht mit. Man habe das Thema auch in Vergangenheit in ihren Gemeinden angesprochen um zu sensibilisieren. Außerdem sei man bereit, dies auch in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu erweitern. (dpa, iQ)