Die Rechtspopulistische Pegida wollte vor einer Synagoge in München gegen Beschneidung protestieren und löste damit viel Kritik aus.
Die rechtspopulistische Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) hat ihre umstrittene Demonstration in der Nähe einer Synagoge in München gegen die Beschneidung von Kindern und Säuglingen abgesagt. Das teilte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats München der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage am Freitag mit. Pegida München war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Ein von dem Bündnis „München ist bunt“ bereits zuvor angekündigter Gegenprotest vor dem jüdischen Gemeindezentrum sollte am Freitag (16.00 Uhr) dennoch stattfinden. „Wir gehen davon aus, dass der große Zuspruch für unseren Protest Grund für die Absage von Pegida ist“, sagte eine Sprecherin des Bündisses.
Die zum Thema „Beschneidung von Säuglingen und Kindern verbieten“ angemeldete Demonstration hatte jedoch umgehend scharfe Kritik hervorgerufen. Im Judentum – wie auch im Islam – ist die Beschneidung von Jungen ein wichtiges Ritual.
Auch von anderen Politikern erhielt die Gegendemo Zuspruch. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) dankte den Organisatoren für ihr Engagement. Dies sei „ein klares Zeichen gegen die geplante Kundgebung, gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit.“ Somit ist es ein „großer Erfolg für das gesellschaftliche Engagement unserer Stadtgesellschaft“.
Das Kölner Landgericht hatte bereits 2012 eine Debatte über die Beschneidung ausgelöst. In einem Urteil vom 7. Mai 2012 hielt es fest, dass die religiöse Jungenbeschneidung die körperliche Unversehrtheit verletze und damit strafbar sei. Die Debatte gegen eine essenzielle Tradition stieß bei Juden und Muslimen auf Kritik. Nach einer hitzigen Debatte über religiöse Freiheit kippte der Bundestag wenige Monate später den Richterspruch und beschloss mit breiter Mehrheit ein Gesetz, wonach die rituelle Beschneidung in Deutschland weiter zulässig ist.
Bei der Beschneidungspraxis geht es Juden und Muslime nicht nur um Tradition, sondern um ihr Selbstverständnis. Deshalb sahen sie nach dem Kölner Urteil sogar ihre Beheimatung in Deutschland infrage gestellt. Auch die beiden großen christlichen Kirchen verurteilten das Urteil als „äußerst befremdlich“. Es werde den Grundrechten der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern nicht gerecht. (dpa, iQ)