Seelsorge

Wehrbeauftragter fordert baldige Ernennung eines Imams

Knapp 3000 muslimische Soldaten gibt es in der Bundeswehr. Die Ernennung eines Millitärimams lässt weiterhin auf sich warten. Nun fordert der Wehrbeauftragte eine zeitige Bestellung.

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2020
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Bundeswehr
Symbolbild: Bundeswehr © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Wehrbeauftragte der Bundeswehr, Hans-Peter Bartels (SPD), hat sich in seinem Jahresbericht 2019 für eine zeitige Bestellung eines ersten Militärrabbiners und eines ersten Militärimams bei der Bundeswehr ausgesprochen. Dabei gehe es nicht nur darum, schnell einen konkreten Bedarf zu decken, sondern auch darum, ein Zeichen zu setzen, erläutert Bartels in seinem am Dienstag in Berlin vorgestellten Bericht. Schätzungen zufolge gibt es demnach etwa 3.000 muslimische und 300 jüdische Soldaten.

Bundeswehr für mehr Dialog

Im Dezember hatten Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, mit einem Staatsvertrag die Voraussetzung für eine jüdische Militärseelsorge geschaffen. Da es von muslimischer Seite keine vergleichbaren Strukturen oder Verträge gibt, empfiehlt Bartels der Bundeswehr, muslimische Geistliche künftig mit sogenannten Gestellungsverträgen an sich zu binden. Die von der Deutschen Islamkonferenz formulierten Voraussetzungen für Imame seien angemessen. Allerdings dürfte es „nicht einfach sein“, derartige Imame zu finden.

Der Bericht empfiehlt außerdem die Einrichtung einer ministeriellen Arbeitsgruppe zu Fragen der Einführung einer muslimischen Soldatenbetreuung und einen Dialog zwischen Vertretern der etablierten Militärseelsorge der beiden christlichen Kirchen und den muslimischen Organisationen.

Bericht „zu überfrachtet und zu unsystematisch“

Nach Ansicht des Wehrbeauftragten sollten Militärimame ebenso wie die Seelsorger der beiden großen christlichen Kirchen und – wie bereits vorgesehen – Militärrabbiner am „lebenskundlichen Unterricht“ mitwirken. Kritisch äußert sich der Bericht zum Erlassentwurf einer neuen Zentralen Dienstvorschrift für den lebenskundlichen Unterricht. Der Entwurf fühle sich zwar dem bewährten Unterricht verpflichtet, er erscheine aber „zu überfrachtet und zu unsystematisch“.

Der Wehrbeauftragte beklagte Fälle von Nazi-Propaganda, Antisemitismus, Rassismus und diskriminierendem Verhalten. Er bescheinigte der Bundeswehr aber zugleich, sensibel für das Thema zu sein. So sei es eine „Frage der Ehre“, entsprechende Vorkommnisse zu thematisieren und gegebenenfalls zu melden. Das gelte auch für sexuelle Belästigungen und Übergriffe. Die Zahl der Meldungen sei hier leicht gestiegen, von 288 auf 345 im Berichtsjahr. „An den Regeln des Umgangs zwischen den Geschlechtern ist weiter zu arbeiten“, so Bartels. (KNA/iQ)