Ein Verbot der Vollverschleierung lehnen Schleswig-Holsteins Grüne nach einer Landtagsanhörung an Hochschulen weiter strikt ab.
Schleswig-Holsteins Grüne lehnen nach einer Landtagsanhörung ein Vollverschleierungsverbot an Hochschulen weiter strikt ab. „Es gab bei der Anhörung starke Argumente gegen ein Verbot und auch dagegen, die Entscheidung über ein Verbot in die Hochschulen zu verlagern“, sagte der Grünen-Hochschulpolitiker Lasse Petersdotter am Donnerstag. Seine Fraktion habe sich einstimmig gegen ein Verbot der Vollverschleierung ausgesprochen.
Petersdotter bezeichnete die Menge und Qualität der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen in der Anhörung als gute Diskussionsgrundlage. Die Debatte über Vollverschleierungen werde „oftmals durch Unwahrheiten verzerrt“. Grünen-Landeschefin Ann-Kathrin Tranziska fühlte sich durch die Ergebnisse der Anhörung bestätigt. „Eine weltoffene und rechtsstaatliche Gesellschaft zeichnet aus, dass religiöse Symbole getragen oder auf sie verzichtet werden kann.“ Ihre Partei lehne ein Verbot der Vollverschleierung weiter ab und werde „in der Koalition keinem derartigen Vorhaben zustimmen“.
Die beiden Koalitionspartner CDU und FDP hatten sich im vergangenen Jahr im Landtag klar für ein Vollverschleierungsverbot im Hochschulgesetz ausgesprochen. Hintergrund ist der Fall einer muslimischen Studentin der Kieler Christian-Albrechts-Universität. Die Hochschule hatte ihr eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium und Lehre beziehen, verboten.
Damit reagierte die Universitätsleitung auf einen Konflikt mit einer Studierenden, die zu einer Vorlesung mit einem Gesichtsschleier erschien. Der Dozent wies die Studierende an, den Schleier während der Lehrveranstaltung abzulegen und meldete den Vorfall dem Rektorat. Bildungsministerin Karin Prien begrüßte dies und kündigte ein gesetzliches Verbot von Schleiern an Schulen an. Die Studentin kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. (dpa, iQ)