Kopftuchdebatte

Grundschulverband gegen Kopftuchverbot

Der Grundschulverband NRW hat sich zum Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren geäußert. Ein solches Verbot wirke erheblich desintegrierend.

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01
2020
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Lehrerin verteilt Arbeitsblatt mit rassistischer Darstellung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Lehrerin verteilt Arbeitsblatt mit rassistischer Darstellung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Landesparlament berät auf Antrag der AfD weiterhin über ein Kopftuchverbot für Kitas und Schulen in NRW. Nun hat auch die Landesgruppe des Grundschulverbandes NRW eine Stellungnahme zum Kopftuchverbot an den Landtag veröffentlicht. Damit steht der Grundschulverband NRW steht hinter dem Entschluss der Landesregierung, von einem Kopftuchverbot in der Grundschule abzusehen.

Das Integrationsministerium hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Erwägung ziehen zu wollen. Mit 14 Jahren tritt in Deutschland die Religionsmündigkeit ein. Gegen ein solches Verbot meldeten allerdings von vielen Seiten rechtliche Bedenken an. Letztendlich war das nordrhein-westfälische Integrationsministerium von einem Kopftuchverbot für Mädchen in Grundschulen und Kitas abgerückt. „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern“, sagte die NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.

Kopftuchverbot ist desintegrierend

In der Stellungnahme betont der Grundschulverband die Komplexität der Debatte und definiert die (Grund)Schule als keinen neutralen Raum. Demnach bringen Kinder (und alle anderen Akteure) die Vielfalt ihrer Lebensbedingungen mit ein und fordern damit die Bereitschaft zum Dialog und zur Auseinandersetzung ein. Insofern sei der Zwang, kein Kopftuch tragen zu dürfen ebenso ein Zwang, wie eins tragen zu müssen.

„Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass ein Kopftuchverbot bei streng religiösen Familien die Auseinandersetzung um kindliche Bedürfnisse und Selbstbestimmung von Mädchen fördert. Viel größer ist das Risiko, dass die erlebte Ablehnung und Nicht-Akzeptanz die Besinnung auf traditionelle Werte fördert, die Mädchen in einen für sie nicht durchschaubaren und erst recht nicht lösbaren Konflikt geraten, der Zugang zu ihnen erschwert wird und die Wahrnehmung von Bildungsangeboten dadurch beeinträchtigt wird“, heißt es in der Stellungnahme. In diesem Fall wirke ein Kopftuchverbot erheblich desintegrierend.

Erzwungene Kopftücher seien nicht zu legitimieren oder zu verharmlosen. Die erzieherische Aufgabe und Verantwortung liegen im Bemühen, alle Kinder stark zu machen und sie zu selbstbestimmten Entscheidungen pädagogisch zu unterstützen und zu begleiten. Es könne daher weder das Ziel des Dialogs sein, von Kindern den Verzicht bestimmter, religiös definierter Zeichen oder Symbole einzufordern, noch sie in ihrer Verwendung zu bestärken.