Ein Fitnessstudio in Schleswig-Holstein verbietet einer Muslimin mit einem Kopftuch zu trainieren. Daraufhin klagte sie. Nun bekommt die Muslimin Recht.
Ein Fitnessstudio in Oststeinbeck (Schleswig-Holstein) muss einer Muslimin Schadensersatz zahlen. Medienberichten zufolge verlangte das Fitnessstudios von einer Muslimin beim Training ihr Kopftuch abzulegen und begründet dies mit Versicherungsgründen. Allerdings wurde dies der muslimischen Kundin erst nach Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt. Daraufhin verklagte die Muslimin das Fitnessstudio auf Schadensersatz.
Wie das Amtsgericht in Reinbeck kürzlich mitteilte, gab sie der Muslimin Recht und erkannte ihr eine Entschädigung von 1000 Euro zu. „Daraus schöpfe ich sehr viel Kraft, im Recht zu sein. Diese Machtlosigkeit ist nicht mehr da und ich fühle mich auch nicht mehr als Opfer“, wird die junge Muslimin im Focus zitiert.
Immer wieder kommt es zu Kopftuchverboten in Fitnessstudios. Erst im Februar vergangenen Jahres wurde eine Muslimin in Hannover während des Trainings von einem Mitarbeiter aufgefordert das Kopftuch abzulegen. Als sich die 35-jährige Kundin weigerte das Kopftuch abzulegen, musste sie das Studio verlassen. Das Fitnessstudio begründet dieses Verbot mit dem Sicherheitsrisiko, das beim Tragen von Kopfbedeckungen bestünde.
Die betroffene Kundin kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie trainiere schon seit Jahren in Fitnessstudios. Ihr Kopftuch sei nie problematisiert worden. Sogar bei internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen sei das Tragen von Kopftüchern erlaubt.