Hessen

Gericht entscheidet über Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst entschieden. Diesmal geht es um eine Rechtsreferendarin aus Hessen.

24
02
2020
Symbolbild: Lehrerinnen,Kopftuchverbot, Berliner Neutralitätsgesetz © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuchverbot © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst entschieden. Diesmal geht es um eine Rechtsreferendarin aus Hessen. Der Beschluss soll am Donnerstag (27. Februar) veröffentlicht werden. Das kündigte das Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite an. (Az.: 2 BvR 1333/17)

Die Klägerin ist deutsche mit marokkanischem Migrationshintergrund und trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit Kopftuch. Im Januar 2017 trat sie in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst an. In dem Bundesland dürfen Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch in Verhandlungen nicht auf der Richterbank sitzen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweisaufnahmen durchführen. Dagegen hatte die Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt.

Bundesverfassungsgericht und das Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon zweimal mit dem Kopftuch bei Lehrerinnen befasst. Nun geht es um das Kopftuch bei Gericht. Die Frau hatte 2017 auch einen Eilantrag eingereicht. Diesen wiesen die Verfassungsrichter ab. Damals ging es nur darum, ob die Referendarin bis zur eigentlichen Entscheidung Kopftuch tragen darf oder nicht. Der Beschluss enthielt aber auch schon einige inhaltliche Erwägungen. So führten die Richter aus, dass die Frau lediglich von der Repräsentation der Justiz oder des Staates ausgeschlossen werde und die übrigen Ausbildungsinhalte unberührt blieben. Gleichzeitig könne „das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge … den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen“.

Bayern verbietet Kopftuch für Rechtsreferentinnen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 2019 ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Der Gerichtssaal soll ein würdiger, neutraler Ort sein. Werbung, gleich in welcher Form, für eine demokratiefeindliche Ideologie, wird dieser Würde und Neutralität nicht gerecht. Grusss, Kritika
24.02.20
23:04
Emine sagt:
Was ist denn so schlimm an einem Stück Tuch. Wo bleibt das Recht der Religionsfreiheit. Vielleicht sollte man sich mal mit dem Islam befassen. Jemand der immer schon ein Kopftuch getragen hat soll es jetzt ablegen? Man sollte jede Religion so leben wie man möchte und nicht angreifen ohne Wissen
25.02.20
8:21
Emine sagt:
Schön das meine Kommentare immer verschwinden. Das nenne ich Meinungsfreiheit
25.02.20
8:29
Kafira sagt:
An Emine RE " ein Stück Tuch " weit sichtbar Solange sie ihr " ein Stück Tuch " zum Putzen des Waschbeckens benutzen, liebe Emine, es dann auf der Leine trocknen, wird auch ein überzeugter Islamkritiker keinen Anstoss nehmen. Wickeln sie es aber um den Kopf, so demonstrieren sie - weit sichtbar -für eine Freiheit- und demokratiefeindliche Ideologie. Wenn jemand auf der Synagoge Mauer mit geraden Farbstrichen einen stilisierten Sieben-Arme-Kerzen-Ständer sprayet, ruft der Rabbi den Kärchermann, zahlt € 50 und das war''s. Sprayt der jemand seine Striche auf der Moscheewand in Form eines Hakenkreuzes, dann ruft der Muftie den Staatsschutz, Islamiq.de ruft den Fotografen und hat eine neue Story. Verstanden, Emine? Gruss, Kafira.
25.02.20
15:36