Das Bundesverfassungsgericht hat erneut über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst entschieden. Diesmal geht es um eine Rechtsreferendarin aus Hessen.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst entschieden. Diesmal geht es um eine Rechtsreferendarin aus Hessen. Der Beschluss soll am Donnerstag (27. Februar) veröffentlicht werden. Das kündigte das Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite an. (Az.: 2 BvR 1333/17)
Die Klägerin ist deutsche mit marokkanischem Migrationshintergrund und trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit Kopftuch. Im Januar 2017 trat sie in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst an. In dem Bundesland dürfen Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch in Verhandlungen nicht auf der Richterbank sitzen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweisaufnahmen durchführen. Dagegen hatte die Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon zweimal mit dem Kopftuch bei Lehrerinnen befasst. Nun geht es um das Kopftuch bei Gericht. Die Frau hatte 2017 auch einen Eilantrag eingereicht. Diesen wiesen die Verfassungsrichter ab. Damals ging es nur darum, ob die Referendarin bis zur eigentlichen Entscheidung Kopftuch tragen darf oder nicht. Der Beschluss enthielt aber auch schon einige inhaltliche Erwägungen. So führten die Richter aus, dass die Frau lediglich von der Repräsentation der Justiz oder des Staates ausgeschlossen werde und die übrigen Ausbildungsinhalte unberührt blieben. Gleichzeitig könne „das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge … den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen“.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 2019 ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.
Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung. (dpa/iQ)