Berlin

Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen vor Bundesarbeitsgericht

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen kommt am 23. April vor das Bundesarbeitsgericht. Das Thema beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte, die unterschiedlich entscheiden.

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2020
Symbolbild: Arbeitsgericht, Kopftuchverbot © flickr / CC 2.0 / by hiwelo., bearbeitet IslamiQ
Symbolbild: Arbeitsgericht, Kopftuchverbot © flickr / CC 2.0 / by hiwelo., bearbeitet IslamiQ

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen kommt am 23. April vor das Bundesarbeitsgericht. Es verhandelt über eine Revisionsklage des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wie das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt bekannt ab. Das Landesarbeitsgericht hatte am 27. November 2018 einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 5.160 Euro zugesprochen, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte.

„Kopftuchverbot dient dem Schulfrieden“

Zur Begründung hatte das Landesarbeitsgericht erklärt, die Lehrerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Bei der Ablehnung habe sich das Land Berlin nicht auf sein Neutralitätsgesetz berufen können, das unter anderem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verbietet. Bei der Auslegung dieses Gesetzes sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich. Danach sei Voraussetzung für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole wie des Kopftuchs, dass dadurch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht feststellbar gewesen.

Das Thema beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte, die unterschiedlich entscheiden. In jedem Bundesland gibt es inzwischen eigene Regelungen, wie mit der Frage der Kopftücher bei muslimischen Lehrerinnen umzugehen sei.

35 Lehrerinnen in Hessen mit Kopftuch

Seit 2003 haben in Hessen 35 Lehrerinnen unterrichtet, die ein Kopftuch tragen. Dies geht aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Wiesbaden hervor. Wie viele der Frauen aktuell noch im hessischen Schuldienst sind konnte das Ministerium nicht mitteilen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte 2003 entschieden, dass die Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht grundsätzlich verbieten dürfen. Dazu müssen sie jedoch eine „hinreichend bestimmte“ gesetzliche Grundlage schaffen. Laut einem BVG-Urteil aus dem Jahr 2015 ist ein Kopftuchverbot nur dann gerechtfertigt, wenn ansonsten eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität besteht. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Die Sache sollte eigentlich gleich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, damit über das Berliner Neutralitätsgesetz endlich Klarheit herrscht.
04.03.20
11:17
Dilaver Çelik sagt:
Kopftuchverbote sind Unrecht par excellence und gehören ohne wenn und aber abgeschafft sowie ein für allemal der Vergangenheit an. Und zwar weltweit. Erst recht in Deutschland. Das steht nicht zur Diskussion. Wenn alle Rechtswege gegen Kopftuchverbote ausgeschöpft sind, dann ist aktiver Widerstand dagegen angesagt. Sprich: Die bewusste und konsequente Missachtung bzw. Nichteinhaltung von Kopftuchverboten bis zu ihrer endgültigen Abschaffung. Was niemals verurteilt oder gar kriminalisiert werden kann. Das Kopftuch ist die Würde der Frau und niemand hat das Recht, ihr die Würde zu nehmen. Es gibt keine Alternative zur bedingungslosen Akzeptanz des Kopftuchs. Dazu gehört auch die Aufgabe von allen negativen Assoziationen sowie Vorurteilen zum Kopftuch. Wer das Kopftuch trotz x-fachen Erklärungen von muslimischer Seite dennoch nicht akzeptieren kann, der hat in Wirklichkeit kein Problem mit dem Kopftuch, sondern vielmehr ein Problem mit sich selbst. Und daran muss er selbst arbeiten.
05.03.20
16:16
Ute Fabel sagt:
@ Dilaver Celik: „Wenn alle Rechtswege gegen Kopftuchverbote ausgeschöpft sind, dann ist aktiver Widerstand dagegen angesagt“ Ihr Respekt gegenüber dem demokratisch zustande gekommenen Gesetzesrecht und Urteilen staatlicher Gerichte liegt scheinbar bei Null. Das sollte sich ändern! „Wer das Kopftuch trotz x-fachen Erklärungen von muslimischer Seite dennoch nicht akzeptieren kann...“ Unser Rechtssystem beruht nicht auf Erklärungen dogmatischer Religionsanhänger, wie alte abergläubische Texte selbsterklärter Propheten zu verstehen sind.
06.03.20
17:17
Dilaver Çelik sagt:
@Ute Fabel Ich habe immer Respekt gegenüber demokratischen Gesetzen und Gerichtsurteilen, jedoch NIEMALS gegenüber Kopftuchverboten oder Verboten, welche meine Religionsausübung betreffen. In solchen Fällen wende ich ein einfaches Prinzip an: 1. Ich akzeptiere das nicht. 2. Ich praktiziere das nicht. 3. Ich will das nicht. Ganz egal was die Konsequenzen sind und ganz egal in welchem Land. Kriminalisierungen weise ich da entschieden zurück. Wer deswegen Angst vor mir hat: Selber schuld.
08.03.20
20:16