Nordrhein-Westfalen

Mehr Angriffe gegen Muslime – meist von Rechts

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der politisch motivierten Angriffe auf Muslime und Juden gestiegen. Das häufigste Motiv: Rechtsextremismus.

05
03
2020
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Islamfeindlichkeit
DITIB Zentralmoschee Duisburg nach Bombendrohung ©️ Facebook, bearbeitet by iQ.

Die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen hat seit 2018 deutlich steigende Zahlen an mutmaßlich politisch motivierten Angriffe gegen Muslime, Juden und Christen registriert. Die weitaus meisten Verdachtsfälle wurden der rechten Szene zugeordnet. Das geht aus Antworten des Landesinnenministeriums auf mehrere Oppositionsanfragen hervor, die am Mittwoch veröffentlicht worden sind. Die Statistiken enthalten allerdings keine Angaben, in welchen Fällen es zu Verurteilungen gekommen ist.

Von 2017 bis 2019 wurden insgesamt 75 Attacken auf Muslime oder ihre Einrichtungen erfasst, 54 mutmaßliche Straftaten gegen jüdische Menschen und ihre Einrichtungen sowie 24 Attacken zum Nachteil christlicher Gläubiger oder ihrer Häuser.

Die mutmaßlichen Straftaten gegen Muslime gerichteten Attacken haben sich seit 2018 von 15 auf 42 fast verdreifacht (2017: 18), die gegen Juden seit 2018 von 7 auf 35 verfünffacht (2017: 12) und die Delikte gegen Christen von 4 auf 9 mehr als verdoppelt (2017: 11). Insgesamt konnten den Angaben zufolge 42 Tatverdächtige ermittelt werden – die weitaus meisten mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft und rechter Gesinnung.

2019: Bundesweit 184 Angriffe auf Moscheen

In Deutschland hat es im vergangenen Jahr nach Angaben der Bundesregierung statistisch jeden zweiten Tag islamfeindliche Angriffe auf eine Moschee gegeben. „Das ist rechter Terror, dem entschieden entgegen getreten werden muss“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz der Berliner „Tageszeitung“. Demnach gab es 2019 den Angaben zufolge 184 islamfeindliche Angriffe auf Moscheen. Darunter seien 64 Fälle von Volksverhetzung, „zahlreiche Fälle von Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Beleidigung und Sachbeschädigung“. Auch Bedrohungen sowie Körperverletzungen seien gelistet. (dpa, iQ)