Der rechtsextreme Flügel der AfD wird jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt aber nicht für die AfD als Gesamtpartei. Darüber, wie viel Einfluss Gruppierung in der Partei hat, gehen die Meinungen auseinander.
Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale „Flügel“ ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien „Rechtsextremisten“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Donnerstag in Berlin.
Der Inlandsgeheimdienst sieht nach seinen Worten seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handele. „Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius“, erklärte Haldenwang. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes hat der „Flügel“ rund 7000 Anhänger.
Nach Einschätzung seiner Behörde gibt es in Deutschland aktuell rund 32 000 Rechtsextremisten. Der Verfassungsschutz stuft etwa 13 000 von ihnen als gewaltbereit ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.
Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“.
Der Verfassungsschutz hatte den von Höcke gegründeten rechtsnationalen „Flügel“ im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. (dpa, iQ)